Antwort
Es kommt wohl darauf an, was das Grundstück Wert hat. Ansonsten kann man ein unbelastetes Grundstück immer beleihen. Fragt sich nur, ob das Grundstück noch genügend Sicherheit gibt. Das ist einmal der Fall, wenn es kaum einen Wert hat, und zum Anderen wenn es bereits vorbelastet ist. Auch eine Auflassungsvormerkung kann eine Belastung total sichern, sprich sie überhaupt nicht mehr zulassen.