Darf mein Nachbar seinen Roller in den Fahrradschuppen abstellen?
4 Antworten
In Mietvertrag steht Abstellraum für Fahrräder. Es ist eine kleine scheune die gerade mal 5-6 Fahrräder passen und schon voll ist. Jetzt mit diesem Roller passt nicht mehr rein und wir können schwer unsere Fahrräder raus holen. Und, nein ich bin kein Eigentümer.
Liebe/r Klumi,
bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Kommentieren" hinzuzufügen.
So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
Viele Grüße
Ria vom finanzfrage.net-Support
Wenn die derzeitigen Nutzer des Fahrradschuppens alle die mietvertragliche Berechtigung zur Unterstellung (von x-beliebig vielen Fahrrädern) haben, dann kontaktierst Du am besten den Vermieter, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.
Ein Motorroller gehört bei dem Mietvertragwortlaut sicherlich nicht in den Schuppen, ein Kinder-/Tretroller auch nicht.
Kannst Du die Frage nicht etwas präziser bezüglich der Eigentumsverhältnisse stellen? Um welche Art von Roller handelt es sich hier - Kinderroller oder Motorroller?
Er darf es, wenn er Eigentümer des Fahrradschuppens ist oder wenn dieser zur Mietsache gehört, wenn er Mieter ist.
Ich sehe mögliche Verstöße gegen Bauvorschriften. Benzinbetriebene Fahrzeuge dürfen aus Brandschutzgründen nicht an beliebigen Orten abgestellt werden. Zudem habe ich in Erinnerung, daß in Garagenhöfen Ölabscheider an der Kanalisation angebracht werden müssen.