Darf man ein Bild/Spruch, den man aus dem Internet abgemalt hat, verkaufen?

2 Antworten

Es kommt drauf an, ob Du Urheberrechte verletzt, oder nicht.

Wenn es sich um ein Zitat handelt, Beispiel "Alea, iacta est," oder "ich habe nichts anzubieten außer Blut, Schweiß, Mühsal und Tränen," dann ist das allgemeingut und kann verwendet werden.

Gegenbeispiel:

Bild zum Beitrag

Das habe ich vergrößern lassen udn jemandem geschenkt, aber ich dürfte es nie verkaufen und schon gar nicht im Internet verwenden, oder zu kauf vervielfältigen, denn die Recht an den Peanuts liegen bei Charles M. ASchulz, bzw. dessen Erben, oder dem, an den sie verkauft wurden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung
 - (Internet, Bilder, Uhrheberrecht )

Das Internet ist das Medium durch das Informationen verteilt werden.

Damit ist absolut keine Aussage darüber getroffen, was für Informationen das sind und welche Schutzrechte daran bestehen.

Da Du hierzu keine Aussage triffst kann die Antwort nur lauten:

Es kommt drauf an.