Darf https://www.meine-onlineauskunft.de/ unter 18 von mir Geld verlangen?
Habe mich etwas unvorsichtig auf der Seite https://www.meine-onlineauskunft.de/ verhalten und durchgestöbert. Wollte schauen ob man per Crypto oder ähliches Zahlen kann und wollte auf die Zahlungsseite weitergeleitet werden und habe die Häkchen aktiviert. Habe angegeben das ich unter 18 bin und meine Email etc. Unter 18 gibt es aber keine Schufa Auskunft. Habe direkt nachdem mir das passiert ist kontakt aufgenommen und gesagt ich werde nicht Zahlen und wiederrufe den Vertrag, vorallem da ich unter 18 bin und es ein Versehen war. Habe noch keine Auskunft oder sonstiges bekommen aber eine Email das die Wiederrufung nicht mehr möglich wäre und ich das dann zahlen muss. Meine frage jetzt: Muss ich das Zahlen? Vorallem da Schufa keine Einträge unter 18 machen darf.
Nun heisst es ich bekomme eine Rechnung, wusste nicht das direkt kommt das eine Rechnung kommt die man zahlen muss.
4 Antworten
Nicht Du musst aktiv werden, vielmehr Deine Eltern!
DIE müssen schreiben, dass diese nicht mit diesem Vertragsabschluss einverstanden sind, da Du minderjährig und beschränkt geschäftsfähig bist.
Denn selbstverständlich dürfen die ansonsten eine Rechnung schreiben!
Ich verstehe zwar nicht ganz, wie man zufällig durch herumklicken eine zahlungspflichtige Bestellung übersehen kann (denn das ist normalerweise mit der Aufschrift "Zahlungspflichtig bestellen" versehen), aber das bestätigt mal wieder, warum es ein Mindestalter für die Geschäftsfähigkeit geben muss.
Es kommt auf die Art des Geschäfts und die Höhe des Rechnungsbetrags an, ob die Eltern hier ein Geschäft als nichtig aufgrund der Minderjährigkeit erklären können.
- Minderjährige können generell ohne Zustimmung der Eltern keine Abos (wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen) abschließen.
- Im Rahmen von §110 BGB können Minderjährige Käufe mit ihren eigenen Mitteln durchführen ("Taschengeldparagraph"). Eltern könnten dem zwar widersprechen, aber sie müssen nicht jeden einzelnen Kauf genehmigen.
- Käufe über Beträge, die mit §110 BGB nicht abgedeckt sind, erfordern generell die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Es kommt außerdem darauf an, wo imi Spektrum der beschränkten Geschäftsfähigkeit Du Dich befindest... näher an den 12 oder an den 17 Jahren?
Ein wildes Klicken auf Zahlungsbuttons bedeutet zunächst mal für alle einen gewissen Aufwand (der auch ggf. mit Kosten verbunden ist).
aber eine Email das die Wiederrufung nicht mehr möglich wäre und ich das dann zahlen muss.
Man kann nicht die gesetzlich festgelegte beschränkte Geschäftsfähigkeit eines Minderjährigen, via Ausschluss irgendwelcher Widerspruchsmöglichkeiten "eliminieren".
Verträge ü14 u18 sind nur schwebend wirksam. Das heißt, sie sind solange wirksam, bis der Vormund-meist die Eltern- dem Vertrag widersprechen.
Also, wenn du nicht zahlen willst, dann wirst du das deinen Eltern beichten müssen und diese müssen das ganze mit hinweis auf dein Alter Rückabwickeln.