Mein Kollege hat eine Gadrobenmarke gefunden und hat sie dort später abgegeben und ihm wurde böswillige Absichten unterstellt obwohl er drauf hingewiesen hat was wohl akustisch nicht vernommen wurde, dass er die gefunden hat, es wurde beim Türsteher bescheid gegeben, darauf hin hat er ihn beim rausgehen, nach dem Ausweis gefragt und er hat ein Foto von gemacht und ihm wurde gesagt das er das öfters machen würde und es nächstes mal zur einer Anzeige käme, obwohl er gerade mal das zweite mal da war und es alles davor auch gut war.
Die Frage ist, darf man einfach so ein Foto von Ausweis machen ?