Darf ein Finanzprüfer auch Daten am Unternehmensrechner abfragen?
Dürfen Finanzprüfer auch den Rechner des Unternehmens durchforsten, bei einer ganz normalen Steuerprüfung? Muß man Zutritt zum PC gewähren?
3 Antworten
Das erste, was man morgens machen sollte, ist ihnen genügend Kaffee anzubieten. Kaffeeduft ist stärker als Blutgeruch. Denn wenn sie Blut riechen, holen sie sich einen Gerichtsbeschluß und dürfen dann deine gesamte Firma umkrempeln. Unterlagen und PCs mitnehmen ist dann noch harmlos. Kontakte mit deinen Kunden herstellen, wäre noch schlimmer. Also was ich damit meine ist, höflich sein und alle Fragen gut beantworten und ihren "Anweisungen" Folge leisten. Hoffentlich stands du auf keiner Steuer-CD.
Der Prüfer darf auf alle steuerlich relevanten Daten im Unternehmen unmittelbar zugreifen. Trifft das Unternehmen keine Vorkehrungen, dass der Prüfer nur auf diese Daten zugreifen kann, dann besteht für die dadurch freiwillig dem Prüfer überlassenen Daten für diese kein Verwertungsverbot.
Der Prüfer kann sich aber auch die gewünschten Daten auf einem Datenträger aushändigen lassen und die Daten dann auf seinem Notebook mit einer Datenanalysesoftware auswerten.
Weitergehende Informationen unter www.elektronische-steuerpruefung.de
Wenn einzelne Mitarbeiter eines Unternehmens nicht mit den Finanzbehörden kooperieren möchten, können die Rechner auch beschlagnahmt und bei der Finanzverwaltung geprüft werden. Diese Möglichkeit wird sich jeder Unternehmer reiflich überlegen, teurer für die Firma wird´s allemal.