Darf ein Carport ein Vordach / Vorbau außerhalb des Baufensters haben?
Hallo, wir wollen in Hessen ein Carport bauen. Alle Abstände usw. werden eingehalten, laut Bebauungsplan gibt es ein 5x3m großes Fenster, in das eine Garage gestellt werden kann. Wir wollen dieses Fenster nutzen, aber das Dach des Carports noch 1m weiter vorziehen, um eine größere überdachte Fläche zu haben. D.h. in dem Bereich sind dann keine Wände, Stützen usw. - nur eben das Dach. Das Carport ist 5m von der Straße entfernt, so wären es dann nur 4m vom Ende des Daches bis zu der Straße. Zählt das Dach also mit oder darf das Vordach / Vorbau über das Baufenster gehen?
1 Antwort
"laut Bebauungsplan gibt es ein 5x3m großes Fenster, in das eine Garage gestellt werden kann. Wir wollen dieses Fenster nutzen, aber das Dach des Carports noch 1m weiter vorziehen,"
mehrere Dinge fallen mir dazu ein:
- ist ein Carport keine Garage
- Fenster? Was für ein Baufenster soll das denn sein? Baufenster per Definition ist ein Fenster in das Gebäude/Einrichtungen zum Haupzweck des Grundstücks, hier wohnen, gestellt werden müssen. Alles andere darf unter Einhaltung der Vorschriften überall hin. Dachüberstände gehören zum Objekt.
- Das keine Stützen dort hin sollen, spielt überhaupt keine Rolle. Deine Fläche unter der Überdachung gehört zum Carport und muss somit alle Vorschriften dazu erfüllen. Das ist eine Dachüberstand, mehr nicht.
- Die Vorschriften für Garagen gelten nicht alle für Carports.
- Der Abstand 5m zur Strasse ist vorgeschrieben für Garagen, damit man dort das Fahrzeug abstellen kann, während man das Garagentor öffnet. Trifft für Carports eh nicht zu.