Darf der Schulpsychologe bei selbstverletzung seine Schweigepflicht brechen?


05.10.2024, 14:58

Ich bin 14 Jahre alt.

2 Antworten

Alle Mitarbeiterim Gesundheitswesen haben neben ihrer Schweigepflicht auch eine Preventiv- und Hilfepflicht. Das erlaubt auch eine Meldung an andere Personen (besonders bei Kindern an die Erziehungsberechtigten) wenn man gesundheitlich - gefährliche Probleme erkennt oder erwartet.

Auch Schulpsychologen unterliegen der Schweigepflicht:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html

Allerdings ist die Frage wem gegenüber.

In der Regel werden Schulpsychologen nur tätig wenn der Schüler das Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten hat und vorweisen kann. Dann haben aber auch die Anspruch auf Information.