Darf der Schulpsychologe bei selbstverletzung seine Schweigepflicht brechen?
Hi ich habe seid einiger Zeig mit unterschiedlichen Problemen zu kämpfen. Da ich es irgendwann nicht mehr ausgehalten habe habe ich angefangen mich selbst zu verletzen bzw. zu ritzen. Ich habe bis jetzt niemanden davon erzählt, möchte jetzt allerdings zum Schulpsychologen. Darf er seine schweige Pflicht brechen wenn ich ihm erzähle das ich mich ritze und darf er das meinen Eltern erzählen?
Ich bin 14 Jahre alt.
2 Antworten
Alle Mitarbeiterim Gesundheitswesen haben neben ihrer Schweigepflicht auch eine Preventiv- und Hilfepflicht. Das erlaubt auch eine Meldung an andere Personen (besonders bei Kindern an die Erziehungsberechtigten) wenn man gesundheitlich - gefährliche Probleme erkennt oder erwartet.
Auch Schulpsychologen unterliegen der Schweigepflicht:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html
Allerdings ist die Frage wem gegenüber.
In der Regel werden Schulpsychologen nur tätig wenn der Schüler das Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten hat und vorweisen kann. Dann haben aber auch die Anspruch auf Information.