darf das opfer den täter besuchen ( freund/freundinn)?

1 Antwort

https://www.anwalt.de/rechtstipps/besuche-und-briefverkehr-verboten-wie-ist-das-in-der-untersuchungshaft-205141.html

Hast Du es denn überhaupt schon Mal mit einem Besuchsantrag versucht?

Hat er Dich körperlich angegriffen? Dann besuche ihn nicht, sondern nutze die Zeit, um Dich von ihm abzunabeln.

"er bereut es" - das sagen sie alle.


betty260 
Beitragsersteller
 05.11.2023, 16:47

nein habe noch nicht versucht ich rufe morgen dort an und frage mal nach ob es gehen würde

betty260 
Beitragsersteller
 05.11.2023, 16:41

ja hat er schwere körperverletzung , er war zu stark alkoholisiert , er macht gerade therapie in der uhaft , hab auch der polizei gesagt das ich ihm sehr liebe die meinten nach dem betrettungsverbot und der verhandlung kann ich mal nachfragen ob es funktuniert , habe sogar mit seiner familie kontakt das sind gute menschen, die familie von ihm besucht ihm öfterst heute waren sie auch bei ihm er meinte das er mich vermisst und es bereut und mich sehen will