Can I avoid major troubles? 303 stgb und 145d?


28.02.2024, 16:00

Ich musste die Tür eines Freundes aufbrechen, der mich beherbergte, weil ich mein Handy mit meiner Bordkarte darin vergessen hatte. In Panik rief ich ihn an, gab aber nicht zu, dass ich es war. Nach ein paar Tagen und nachdem ich erfahren hatte, dass die Polizei eingegriffen hatte, gestand ich meinem Freund die Wahrheit. Er versprach mir, dass alles in Ordnung sei und wir den entstandenen Schaden privat begleichen würden. Allerdings erhielt ich zwei Briefe von der Polizei, einen wegen Beschädigung von Privateigentum (303 StGB) und einen wegen Meineids (145d StGB). Allerdings habe ich nie mit der Polizei gesprochen, sondern nur und ausschließlich mit meinem Freund.

Wie kann ich den Schaden begrenzen?

1 Antwort

§ 145d StGB ist kein Meineid, sondern das Vortäuschen einer Straftat. Nach der Schilderung kann das hier durchaus vorliegen. Bevor man sich vorschnell zur Sache einlässt, könnte es sinnvoll sein, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Entscheidend wird vermutlich sein, wie dein Freund der Polizei den Sachverhalt mitgeteilt hat.