Mein Bruder hat sich ohne mein Wissen in meiner Wohnung angemeldet - was tun?

3 Antworten

Hallo,

wenn du das nicht möchtest, geh zum Einwohnermeldeamt und melde ihn wieder ab mit dem Hinweis, er habe sich ohne dein Wissen bei dir angemeldet, wohnt aber nicht bei dir.

Wann ist denn das gewesen? Man muß heute doch wieder eine Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen und wenn der da Unterschriften nachgemacht hat, ist das ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

Hier kannst Du beispielhaft nachlesen, wann und was bei der Anmeldung zu erfolgen hat: https://service.berlin.de/dienstleistung/120686/

Die Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers darf der Mieter natürlich nicht unterschreiben. Der Wohnungsgeber darf auch keine Gefälligkeitsbescheinigung ausstellen.

Im Link findest Du auch einen Link zum Bundesmeldegesetz.

Du klärst diesen Fall daher nach telefonischer Voranmeldung persönlich im Einwohnermeldeamt.