Brauche Hilfe zur Reinvestitionsabsicht, BHW
Hallo. Ich habe vor ca 5 Jahren mit meinem Exfreund zusammen ein Haus gekauft. Dafür haben wir ein Darlehnen bei der BHW aufgenommen, mir hatten sie zusätzlich noch eine Wohnriester angedreht (ja...damals wusste ich eigentlich gar nicht auf was ich mich da einlasse, heute bin ich schlauer) Nun hatten wir uns leider ein Jahr später getrennt und das Haus ist nun vermietet..wohnen also beide nicht darin. Mir hat die BHW nun ein formular zugeschickt, habe es mal beigefügt. http://i250.photobucket.com/albums/gg248/HentaiLady/BHW%20schreiben_zps8b9mmaed.... Da ich mir leider momentan es gar nicht leisten kann dieses riester wo anders weiterzuführen, muss ich wohl die letztere Option nehmen , was bedeutet es...''Dies führt zur Auflösung und Versteuerung Ihres Wohnförderkontos'' dass ich da dann steuern nachbezahlen muss weiss ich nun, aber was kommt dann noch auf mich zu !? Kann mir das jemand bitter erläutern! VIELEN DANK SCHON MAL
2 Antworten
Der Link ist nicht zu öffnen. Das ist schade.
Mehr als Steuern nachzuzahlen gibt es nicht. Die Steuerrückzahlung beläuft sich auf den Wohnförderbetrag mal dem persönlichen Grenzsteuersatz, der sich aus Deinem zu versteuerndem Einkommen plus Wohnförderbetrag ergibt. Wie hoch der Grenzsteuersatz ist, kannst Du hier schnell nachsehen:
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/?
Dort die Summe aus Deinem zu versteuerndem Einkommen plus Wohnförderbetrag eingeben und im Ergebnis rechts nach dem Grenzsteuersatz schauen. Steuersatz mal Wohnförderbetrag plus 5,5 % Soli ist der zu zahlende Steuerbetrag wegen dieses Wohnförderabenteuers.
Was kommt noch? Du bist entsprechend Geld und Altersvorsorge los. Aber das Haus bleibt Dir (und ihm), ein Trost, wenn Ihr noch miteinander redet.
Ja, Dein Link funktioniert, ist aber kaum lesbar.
Hast Du Deinen Steuerbescheid von 2013 parat und dort die Zeile zu versteuerndes Einkommen (zvE) schon gefunden? Dies Einkommen nun auf 2015 hochrechnen/schätzen.
Wenn Du beim BMF-Rechner z. B. Dein zvE von € 30000 eingibst und Berechnen anklickst, dann kommt ein Grenzsteuersatz von 31,53 % raus und die gesamte Steuerbelastung ist € 5.864. Klappt das nun?
Beträgt die Wohnförderung € 20.000, dann gib € 50.000 ein und Du findest 40,68 % und € 13.483. Die schädliche Verwendung Wohnförderung kostet Dich also € 7.619 (= 13.483 - 5864). Das fallen Dir vielleicht doch noch andere Lösungen ein oder?
OK. Wie ich das berechne hab ich nun verstanden . der wohnförder betrag den ich dazu addieren muss ist ja der dder momentan auf dem wohnförderkonto ist.Richtig?
Eine andere Lösung wird es da in meinem Fall nicht geben, da ich das Haus nicht mehr selbst nutzen kann und so oder so doch irgentwann das Konto auflösen müsste?! Dann doch besser jetzt als später,oder? Weil sich dann die kosten j immer weiter erhöhen würden?!
Es gilt der Betrag, wenn die steuerliche Abrechnung erfolgt. BHW kann Dir zur Betragshöhe und zum Abrechnungszeitpunkt nähere Auskunft erteilen, wenn Du das Formular zurückgeschickt hast. Du erhältst sicherlich dazu eine schriftliche Information.
Ob sich die Ablösekosten bei einer späteren Ablösung erhöhen, kann ich Dir nicht sagen, weil Du kein zvE mitgeteilt hast. Wenn Dein Grenzsteuersatz schon 42 % ist, dann wird er kaum höher werden.
http://s250.photobucket.com/user/HentaiLady/media/BHW%20schreiben\_zps8b9mmaed.jpeg.html?o=0
hier nochmal der link, hoffe diesmal geht er
Wohnförderabenteuer...das sagst du gut...
http://s250.photobucket.com/user/HentaiLady/media/BHW%20schreiben_zps8b9mmaed.jpeg.html?o=0
hier nochmal der link, hoffe diesmal geht er
Wohnförderabenteuer...das sagst du gut...
was ist das zu versteuernde einkommen? was was ich über das Jahr hin verdient habe? wenn ich das da eingebe kommt 0 % raus?!