Brauche Hilfe zur Reinvestitionsabsicht, BHW

2 Antworten

Der Link ist nicht zu öffnen. Das ist schade.

Mehr als Steuern nachzuzahlen gibt es nicht. Die Steuerrückzahlung beläuft sich auf den Wohnförderbetrag mal dem persönlichen Grenzsteuersatz, der sich aus Deinem zu versteuerndem Einkommen plus Wohnförderbetrag ergibt. Wie hoch der Grenzsteuersatz ist, kannst Du hier schnell nachsehen: 

https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/?

Dort die Summe aus Deinem zu versteuerndem Einkommen plus Wohnförderbetrag eingeben und im Ergebnis rechts nach dem Grenzsteuersatz schauen. Steuersatz mal Wohnförderbetrag plus 5,5 % Soli ist der zu zahlende Steuerbetrag wegen dieses Wohnförderabenteuers. 

Was kommt noch? Du bist entsprechend Geld und Altersvorsorge los. Aber das Haus bleibt Dir (und ihm), ein Trost, wenn Ihr noch miteinander redet. 



Ry0fu85 
Beitragsersteller
 11.03.2015, 19:35

http://s250.photobucket.com/user/HentaiLady/media/BHW%20schreiben_zps8b9mmaed.jpeg.html?o=0

hier nochmal der link, hoffe diesmal geht er

Wohnförderabenteuer...das sagst du gut...

was ist das zu versteuernde einkommen? was was ich über das Jahr hin verdient habe? wenn ich das da eingebe kommt 0 % raus?!

Ry0fu85 
Beitragsersteller
 11.03.2015, 19:46
@Ry0fu85

und der wohnförderbetrag ist der betrag der sich momentan auf dem Wohnförderkonto befindet?

Ry0fu85 
Beitragsersteller
 11.03.2015, 20:15
@Ry0fu85

iwie kann das nicht sein?! verstehe den rechner nicht ganz..nach meiner Rechnung müsste ich dann 64000 euro zahlen?! Auf dem Wohnf.konto sind knapp 2000 euro

LittleArrow  11.03.2015, 21:15
@Ry0fu85

Ja, Dein Link funktioniert, ist aber kaum lesbar.

Hast Du Deinen Steuerbescheid von 2013 parat und dort die Zeile zu versteuerndes Einkommen (zvE) schon gefunden? Dies Einkommen nun auf 2015 hochrechnen/schätzen. 

Wenn Du beim BMF-Rechner z. B. Dein zvE von € 30000 eingibst und Berechnen anklickst, dann kommt ein Grenzsteuersatz von 31,53 % raus und die gesamte Steuerbelastung ist € 5.864. Klappt das nun?

Beträgt die Wohnförderung € 20.000, dann gib € 50.000 ein und Du findest 40,68 % und € 13.483. Die schädliche Verwendung Wohnförderung kostet Dich also € 7.619 (= 13.483 - 5864). Das fallen Dir vielleicht doch noch andere Lösungen ein oder?

Ry0fu85 
Beitragsersteller
 12.03.2015, 17:16
@LittleArrow

OK. Wie ich das berechne hab ich nun verstanden . der wohnförder betrag den ich dazu addieren muss ist ja der dder momentan auf dem wohnförderkonto ist.Richtig?

Eine andere Lösung wird es da in meinem Fall nicht geben, da ich das Haus nicht mehr selbst nutzen kann und so oder so doch irgentwann das Konto auflösen müsste?! Dann doch besser jetzt als später,oder? Weil sich dann die kosten j immer weiter erhöhen würden?!

LittleArrow  12.03.2015, 18:00
@Ry0fu85

Es gilt der Betrag, wenn die steuerliche Abrechnung erfolgt. BHW kann Dir zur Betragshöhe und zum Abrechnungszeitpunkt nähere Auskunft erteilen, wenn Du das Formular zurückgeschickt hast. Du erhältst sicherlich dazu eine schriftliche Information.

Ob sich die Ablösekosten bei einer späteren Ablösung erhöhen, kann ich Dir nicht sagen, weil Du kein zvE mitgeteilt hast. Wenn Dein Grenzsteuersatz schon 42 % ist, dann wird er kaum höher werden.