Bis zu welchem Einkommen kann Frau mit selbständiger Tätigkeit bei Mann mitversichert sein?

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So weit mir bekannt gilt: die Familienversicherung für geringverdienende Selbstständige ist in § 8 des Sozialgesetzbuches IV geregelt. Danach können sie in der Familienversicherung des Hauptverdieners beitragsfrei mitversichert werden, wenn sie selbst keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, weniger als 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr als 365 € im Monat verdienen. Nur bestimmte Berufsgruppen sind von dieser Möglichkeit ausgeschlossen, bitte selber nachlesen.

Es ist möglich, dass sie mitversichert ist über die Krankenversicherung des Mannes, aber dazu müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Sie darf nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sie darf selber in ihrem Unternehmen keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten anstellen und sie darf nicht mehr als 365 Euro/Monat verdienen (d.h. der Lebensunterhalt darf durch die Tätigkeit nicht überwiegend bestritten werden).