Betriebsaufgabe geplant - wie vorgehen?
Hallo Foristi,
ein lockerer Bekannter und ehemaliger Geschäftspartner will seine freiberufliche Beratertätigkeit altersbedingt zum Jahresende aufgeben und endgültig nach Mallorca gehen.
Er hat die ganzen Jahre hindurch per E/Ü-Ermittlung seinen Gewinn ermittelt, ordnungsgemäß USt berechnet und abgeführt.
Er hat selbst die Buchhaltung geführt. Sein "Büro" beschränkte sich auf einen Telefonanschluß, einen Laptop und einen Drucker, sowie ein Handy - kein Kfz im Betriebsvermögen. Betriebliche Rückstellungen gibt es auch nicht. Angestellte gab es nicht - eine klassische Einmann-GbR also.
Nun zur eigentlichen Frage:
Wie soll er nun vorgehen? Dem Finanzamt formlos (?) mitteilen, dass er seinen Betrieb zum Jahreswechsel aufgibt? Umsatzsteuervoranmeldung zum 10 01.2015 einreichen und Jahresumsatzsteuermeldung für 2014 erstellen und ebenfalls im Januar 2015 einreichen?
Seine Büroausstattung ist schon längst abgeschrieben, steht also mit je 1 € im Anlageverzeichnis. Diese Ausstattung will er in sein Privatvermögen übernehmen, da die Geräte zu alt sind um sie noch zu verkaufen. Laptop und Drucker sind über 5 Jahre alt. Das Handy ist noch älter.
Wie soll er einen Wert dafür ermitteln? Muss er das überhaupt oder gilt der "Buchwert"?
Da ich kein Steuerberater bin und davon wirklich keine Ahnung habe, stelle ich hier diese Frage natürlich auch aus eigenem Interesse - schließlich werde ich in ein paar Jahren in eine ähnliche Situation geraten. ... Mallorca reizt mich nämlich auch als Ruhesitz ...;-)
2 Antworten
eine klassische Einmann-GbR also.
Er war also sein eigener Partner. Hat er sich für das Teamfoto im Halbkreis aufgestellt?
Also, er ist Einzelunternehmer.
Wie soll er nun vorgehen?
Er sicht sich hier
https://www.formulare-bfinv.de/
den Betriebsabmeldebogen raus (leider kann man den dank der einer besonderen Hervorhebung würdigen Programmierfähigkeiten des Seitenerstelles nicht selbst verlinken),
füllt es aus und schickt es an das Finanzamt. Der Laptop, der Drucker und das Handy werden zum Verkehrswert entnommen und versteuert (Umsatzsteuer und Einkommensteuer).
Die Forderungen und Schulden werden aufgelistet.
Dann wird der normale (laufende) Gewinn ermittelt. Der wird auch normal versteuert.
Der Aufgabegewinn (das ist das, was zusätzlich an Gewinn entsteht, wenn die Geräte entnommen werden und die Forderungen und Schulden aufgelistet werden) wird privilegiert besteuert.
Das wars.
Leider gibt der übermittelte Link - auch nach ausgiebiger Suche - das Formular "Betriebsaufgabe" nicht her.
Die grottige Programmierung ist also nicht das einzige Manko.
Man kann auch das Finanzamt formlos anschreiben und über die Betriebsaufgabe informieren. Die schicken einem das Blatt dann schon zu.
Wie ermittelt man denn den Verkehrswert von so alten technischen Betriebsmitteln?
Ja, das ist schwer. Als ich mein Laptop ins Privatunternehmen übernehmen wollte und da über den Verkehrswert nachdachte, ist es mir leider vom Tisch gefallen und ließ sich mit den ebay-Angeboten nicht mehr vergleichen.
Glaubt das das FA so ohne Weiteres?
Wer soll das beantworten? Vielleicht ja. Wenn nicht, werden sie sich schon melden.
... über den Verkehrswert nachdachte, ist es mir leider vom Tisch gefallen und ließ sich mit den ebay-Angeboten nicht mehr vergleichen.
....;-)
Da Enno ja sowieso eine zweite Antwort braucht, um das Sternchen zu bekommen, erlaube ich mir noch den Hinweis:
Wenn man genau wüßte, wann er nach Mallorca geht und welche anderen Einkünfte er wo hat (Wegzugbesteuerung hier/Zuzugbesteuerung in Spanien, wäre zu überlegen, ob er den Betrieb zum 31. 01. aufgibt (er muss ja nciht mehr arbeiten im Januar, würde aber eventuell einiges in das nächste Jahr schieben können.
Danke EnnoBecker!
Leider gibt der übermittelte Link - auch nach ausgiebiger Suche - das Formular "Betriebsaufgabe" nicht her. Hilft wohl nichts, dann holt man sich es eben vom FA.
Entschuldige bitte die Nachfrage: Der Unterschied zwischen Buchwert (1 €) und Verkehrswert (Wert zu dem man verkaufen könnte) ist ja unterschiedlich. Wie ermittelt man denn den Verkehrswert von so alten technischen Betriebsmitteln?
Könnte man z.B. bei reBuy oder ebay schauen, für welches Geld so etwas gehandelt werden würde und dann diesen Wert übernehmen?
Glaubt das das FA so ohne Weiteres? Wie weißt man die Wertermitlung am Besten nach (ohne einen Gutachter beauftragen zu müssen)? ...;-)