Beschlagnahmte Sachen wieder bekommen?

1 Antwort

Wenn das Verfahren eingestellt wurde, fordere die Staatsanwaltschaft / die Polizei schriftlich zur Herausgabe der Gegenstände auf. Oder wenn du weißt, wo diese sich befinden, geh mit dem Schreiben persönlich hin.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Fabiomg2207 
Beitragsersteller
 14.11.2021, 23:41

Okey wenn ich mich schriftlich für die Herausgabe bitte

müssen die es machen.

Answer123  14.11.2021, 23:45
@Fabiomg2207

Nicht ganz. Korrekt ist: Wenn es keine rechtliche Voraussetzungen mehr gibt, um Gegenstände einzubehalten, müssen sie sie herausgeben. Allerdings müssen sie dir nicht hinterherlaufen. Also teile denen nachweisbar mit, dass du die Sachen wiederhaben willst. Wie gesagt: Du kannst auch persönlich auf der Wache vorbeischauen. Bringt nur nichts, wenn die Sachen gar nicht da sind, sondern irgendwo anders. Wir wissen ja nichts über den konkreten Vorgang.

Und noch etwas: Es kann durchaus sein, dass Staatsanwaltschaft und Polizei Gründe finden, warum sie dir deine Sachen nicht herausgeben können oder müssen. Um das zu klären und die Gründe zu erfahren, ist ein schriftlicher Antrag hilfreich.