Leider ist es nicht ganz so einfach, dass man das ganze aus der Hand gibt und sich um gar nichts mehr kümmern muss.

Falls der Anwalt irgendwelche Fristen verpasst und die Klage deshalb nicht mehr rechtskräftig sein kann, hat der Kläger leider Pech gehabt. Das kann man dem Anwalt dann nicht ankreiden.

Wie genau das alles gehandhabt wird, sollte aber ohnehin im Vertrag mit dem Anwalt stehen, da bestimmt mehrere Haftungsgründe ausgeschlossen werden.

...zur Antwort

Soweit ich weiß ist Wohngeld auch von den Lebenshaltungskosten der Stadt abhängig, aber es gibt natürlich noch viele weitere Faktoren, die bei der Ermittlung des Wohngeldes eine Rolle spielen. Einen Rechner habe ich hier gefunden:

http://biallo.fr-online.de/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php

...zur Antwort

Bei einem Wechsel des Vermieters gehen alle Rechte und Pflichten des Mietvertrages auf den neuen Vermieter über. Die Vertrage bleiben also erstmal bestehen.

Um eine Mieterhöhung durchführen zu können, muss der neue Vermieter im Grundbuch eingetragen sein. Das dauert meist ein Weilchen und vorher kann er keine Mieterhöhungen durchführen.

Hier noch eine Übersicht der Mieterbundes Hamburg, welche Rechte die alten Mieter haben:

http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/dokumente/merkblaetter/merkblatt-54-mieterrechte-vermieterwechsel.pdf

...zur Antwort

Ja, den Ausfall bekommst du bezahlt. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, aber ich habe darüber einmal einen Artikel gelesen und da waren es so 5-6 Euro am Tag.

...zur Antwort

Ich würde das nicht machen. Vor allem, wenn man nicht übermäßig viele Wohnung besitzt, sind die Mieteinnahmen für die laufenden Kosten sehr wichtig, sonst kommt man als Vermieter selbst schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Es kommt natürlich auch auf den Mietmarkt an, aber wenn du auch andere Mieter findest, die "normal" mieten, dann sehe ich keinen Grund, warum man das machen sollte.

...zur Antwort

Ja, das kannst du. Ich würde mich in der Forderung auf das Urteil berufen und das Geld zurückfordern. Aus dem Urteil geht eindeutig hervor, dass eine solche Gebühr nicht zulässig ist.

...zur Antwort

Normalerweise braucht man dabei nichts fürchten. Der neue Inhaber übernimmt in der Regel alle Mietverträge und kann die Mieten auch nur nach dem normalen Mietgesetz erhöhen. Möglicherweise meldet er Eigenbedarf an, dann hat man aber bei einer sehr langen Mietdauer auch eine sehr lange Kündigungsfrist. Solltest du dann dennoch ausziehen müssen, kannst du mit dem neuen Besitzer eventuell eine Ablöse für die Böden und die Markise vereinbaren.

...zur Antwort

Man kann das Geld innerhalb von 3 Jahren zurückfordern. Man sollte sich aber schon darüber im Klaren sein, dass das das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter wahrscheinlich nicht verbessern wird, vor allem wenn die hohe Kaution im Mietvertrag steht. Nach der Frist von 3 Jahren bekommt man das Geld erst zum Ende des Mietverhältnisses zurück.

...zur Antwort

Du musst für die Zeit von Januar bis September eine ganz normale Steuererklärung abgeben und kannst dafür auch die Steuer zurückbekommen. Studenten müssen bis zu einem bestimmten Verdienst keine Steuern bezahlen, der 400 Euro Job dürfte also keine Auswirkungen haben.

...zur Antwort

Das könnte eine neue Sicherheitsfunktion sein, die Banken eingeführt haben. Da muss man die Karte für Einsätze im Ausland erst freischalten lassen, damit es zu keinem Missbrauch kommt. Ein Anruf bei der Bank sollte aber genügen, um die Karte freischalten zu lassen.

...zur Antwort

Dieses Thema hat schon viele Mieter im Erdgeschoss beschäftigt. Aber es ist geregelt, dass alle Mieter den Aufzug bezahlen müssen. Es gibt sicher auch andere Positionen, die die einen Mieter mehr nutzen als die anderen. Dabei werden keine Ausnahmen gemacht.

...zur Antwort

Gesetzlich sind 3 Monatsmieten festgelegt. Vor allem in Gebiten mit hoher Mietnachfrage können sich Vermieter erlauben auch mehr zu verlangen und finden meistens auch Leute, die es bezahlen. Dafür gibt es aber keine Rechtsgrundlage. Das gute für dich ist, dass du bereits in der Wohnung wohnst und das Mietverhältnis schon besteht. Kaution nachträglich erhöhen geht also nicht und du musst auch nichts fürchten, wenn du der Forderung nicht nachkommst. Ich würde aber noch einmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen, dass er sich keine Sorgen machen braucht usw. Das könnte Vertrauen schaffen und ein gutes Verhältnis bewahren.

...zur Antwort

Die Deutsche Kautionskasse bietet über Moneyfix eine Art Kautionsversicherung oder auch Kautionsbürgschaft an. Damit spart man sich die Kosten für die Mietkaution. Mn sollte jedoch vorher mit dem Vermieter abklären, ob er eine solche Art der Kaution akzeptiert.

...zur Antwort

Mit der Angabe der Zimmer und der Anmerkung, dass man sich vermessen hat, hält sich der Vermieter ein Hintertürchen offen. Das ist rechtlich ok und man kann dann die Miete auch nicht mehr mindern, wenn man den Vertrag einmal unterschrieben hat. Ich würde vor dem Einzug und der Unterschrift selbst noch einmal nachmessen und sehen, ob die angegebenen Quadratmeter ungefähr stimmen. Da dürfte der Vermieter auch nichts dagegen haben.

...zur Antwort

Hallo Marius, ich weiß leider auch nicht, wie das genau geregelt wird, aber du könntest einfach mal zur Elterngeldstelle gehen und denen die Situation genau und wahrheitsgetreu schildern. Die wissen dann schon, was zu tun ist. Eine gewisse Stundenzahl darf man auch in der Elternzeit noch arbeiten. Vielleicht kommt ihr mit den 23 Stunden noch hin und es verändert sich nichts.

...zur Antwort

Natürlich musst du dich an die gesetzliche Kündigungsfrist halten. Aber ich würde dir empfehlen, das Gespräch mit deinem Vermieter zu suchen. Schildere ihm die Lage, dann kommt ihr vielleicht zu einer gemeinsamen Lösung. Du könntest ihm einen Nachmieter suchen, die Wohnung für die Zeit zwischenvermieten, usw. In der Tatsache, dass die Kaution noch nicht vollständig bezahlt wurde, sehe ich kein Problem.

...zur Antwort

Nach deinem Willen wird da leider nicht gefragt. Es gibt einige wenige Gründe, mit denen man sein Nicht-Erscheinen begründen kann, aber ich würde mir die Anstrengungen und den Stress sparen. Geh einfach hin, Augen zu und durch!

...zur Antwort

Urlaubsentgelt bedeutet, dass man während des Urlaubs weiter bezahlt wird. Zusätzliches Urlaubsgeld und Urlaubsgeld sind dann eigentlich das selbe. Man bekommt zusätzlich noch ein Gehalt gezahlt. Das wird das sein, was deine Bekannte gemeint hat. Entweder man bekommt es oder auch nicht, selbst beeinflussen kann man das nicht.

...zur Antwort

Wenn es einen Beleg gibt, der die Zahlung bescheinigt, würde ich mir nichts denken. Möchte man das aber absolut nicht, muss sich der Vermieter auch mit einem Kautionskonto zufrieden geben. Hauptsache er bekommt die Kaution.

...zur Antwort

Wenn der Betrag bereits überwiesen ist, braucht man auf die zweite Mahnung nicht mehr reagieren. Der Empfänger wird dann bald feststellen, dass deine Zahlung eingegangen ist und damit ist das Thema für ihn erledigt. Wenn es dir aber keine Ruhe lässt, kannst du den Empfänger anrufen und ihm sagen, dass du das Geld bereits vor der zweiten Mahnung überwiesen hast.

...zur Antwort