Benötige ich die "Bezügemitteilung" in Papierform für meine Steuererklärung?

3 Antworten

Ein Freund meinte, dass ich mir das Geld zurück holen könnte.

Nur die halbe Wahrheit..., grds. kommen folgende Abzüge in Betracht:


1.) Steuern für das Finanzamt

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer

2.) Sozialabgaben für Versicherungsinstitutionen

  • Krankenkassenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung


Ganz oder tw. vom Finanzamt zurückbekommen kann man nur die Steuern !

Wie @ellaluise bereits ausgeführt hat, dürften bei deiner Lohnhöhe keine Abzüge für das Finanzamt einbehalten worden sein (nur für Vers.). Folglich kannst du dir (und deinem Amt) die Steuererklärung ersparen.

Alle Arbeitnehmer bekommen am Jahresende vom Arbg einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (um die Zahlen abzugleichen und ggfls. eine Steuererklärung ausfüllen zu können). Da die Daten parallel den Finanzämtern elektronisch übermittelt werden, braucht man weder diesen Ausdruck noch die mon. Gehaltsabrechnungen/Bezügemitteilungen einreichen. 

du brauchst dem Finanzamt keinen Lohnnachweis einzureichen, die Daten liegen ihm bereits elektronisch übermittelt vor.

Wichtig ist aber beim Antrag deine IdNr.  wegen der Zuordnung.

Lohnsteuer würde ab einem Brutto-Einkommen von um die 950€ anfallen, sofern Lohnsteuerklasse 1 (bei 6 ab dem ersten Euro).

Abzüge könnten also in erster Linie Sozialversicherungen sein.

Fragt sich, ob als Werkstudent angemeldet wurde, dann würden nur Beiträge zur Rentenversicherung anfallen. Dann dürfte mehr wie 580€ heraus gekommen sein.

Bei einer Abrechnung in der Gleitzone kommen so um die 560€ heraus.

Lohnsteuer ist dann aber immer noch nicht gezahlt worden.

Eigentlich müsste der Arbeitgeber doch eine "Jahresmeldung" zur Sozialversicherung ausgehändigt haben oder, wenn doch Lohnsteuer gezahlt wurde, eine "Lohnsteuerbescheinigung". Dies sind Jahresmeldungen.

Es kann also gut sein, das du niemals Lohnsteuer gezahlt hast sondern nur Sozialverischerungen und diese bekommt man nicht wieder.

Unterlagen könnte der ehemalige Arbeitgeber kopieren.