Benötige ich die "Bezügemitteilung" in Papierform für meine Steuererklärung?
Hallo Zusammen. Ich bin Studentin, und habe seit einem Jahr einen Nebenjob an der Hochschule, bei dem ich durchschnittlich 250 Euro verdiene. Da ich dabei nie über 450 Euro lag, kann ich mir hier auch keine Steuer zurückholen.
Letztes Jahr habe ich allerdings im Rahmen eines Moduls für ein Unternehmen gearbeitet. Das Projekt dauerte 4 Monate. Unsere Vergütung lag bei 680 Euro. Ausgezahlt wurden mir jedoch nach allen Abzügen immer nur ca. 580 Euro. Ein Freund meinte, dass ich mir das Geld zurück holen könnte.
Jetzt habe ich aber folgendes Problem: Die "Bezügemitteilungen" in Papierform, die mir damals von dem Unternehmen zugeschickt worden sind, sind bei meinem letzten Umzug verloren gegangen.
Meine Frage: Kann ich die irgendwo neu beantragen? Beim LBV oder beim Finanzamt? Oder bei meiner Bank? Oder brauche ich die überhaupt? Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht....bin da total aufgeschmissen.
Beste Grüße
3 Antworten
Ein Freund meinte, dass ich mir das Geld zurück holen könnte.
Nur die halbe Wahrheit..., grds. kommen folgende Abzüge in Betracht:
1.) Steuern für das Finanzamt
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
2.) Sozialabgaben für Versicherungsinstitutionen
- Krankenkassenversicherung
- Rentenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Ganz oder tw. vom Finanzamt zurückbekommen kann man nur die Steuern !
Wie @ellaluise bereits ausgeführt hat, dürften bei deiner Lohnhöhe keine Abzüge für das Finanzamt einbehalten worden sein (nur für Vers.). Folglich kannst du dir (und deinem Amt) die Steuererklärung ersparen.
Alle Arbeitnehmer bekommen am Jahresende vom Arbg einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (um die Zahlen abzugleichen und ggfls. eine Steuererklärung ausfüllen zu können). Da die Daten parallel den Finanzämtern elektronisch übermittelt werden, braucht man weder diesen Ausdruck noch die mon. Gehaltsabrechnungen/Bezügemitteilungen einreichen.
du brauchst dem Finanzamt keinen Lohnnachweis einzureichen, die Daten liegen ihm bereits elektronisch übermittelt vor.
Wichtig ist aber beim Antrag deine IdNr. wegen der Zuordnung.
Lohnsteuer würde ab einem Brutto-Einkommen von um die 950€ anfallen, sofern Lohnsteuerklasse 1 (bei 6 ab dem ersten Euro).
Abzüge könnten also in erster Linie Sozialversicherungen sein.
Fragt sich, ob als Werkstudent angemeldet wurde, dann würden nur Beiträge zur Rentenversicherung anfallen. Dann dürfte mehr wie 580€ heraus gekommen sein.
Bei einer Abrechnung in der Gleitzone kommen so um die 560€ heraus.
Lohnsteuer ist dann aber immer noch nicht gezahlt worden.
Eigentlich müsste der Arbeitgeber doch eine "Jahresmeldung" zur Sozialversicherung ausgehändigt haben oder, wenn doch Lohnsteuer gezahlt wurde, eine "Lohnsteuerbescheinigung". Dies sind Jahresmeldungen.
Es kann also gut sein, das du niemals Lohnsteuer gezahlt hast sondern nur Sozialverischerungen und diese bekommt man nicht wieder.
Unterlagen könnte der ehemalige Arbeitgeber kopieren.