Bekommt man nach einer Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt Arbeitslosengeld falls man nicht gleich einen Job findet?
Hallo, bekommt man nach einer Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt Arbeitslosengeld falls man nicht gleich einen Job findet? Muss man sich arbeitslos melden um einen Anspruch zu bekommen und wird die Krankenversicherung übernommen? Danke!
2 Antworten
Grundsätzlich muss du dich arbeitslos melden, selbst wenn du nur ein oder zwei Monate nicht arbeitest, weil du nach einer Weiterbildung oder zum Beispiel Studium noch einen Job suchst.
Dann wirst du wie jeder sonst auch behandelt der Arbeitslosengeld kriegt. Was genau jetzt als Leistungen zu erwarten ist, kann ich dir im Detail nicht sagen, aber das sollte einfach zu googlen sein.
Je nachdem, ob du während der Weiterbildung noch Geld verdienst oder nicht. Solltest du kein Geld verdienen, bist ja im Grunde genommen arbeitlos. Aber auf jeden Fall zum Ende der Weiterbildung, sofern du keine Anstellung hast.
Aber je nachdem, wie zuversichtlich du dank deiner Weiterbildung einen Job kriegen solltest, wird dich dann das Jobcenter nicht mit Bewerbungspflicht und ähn zu Beginn nerven sollen, da du dich ja um einen möglichen Job für die Zukunft kümmerst.
Ob ein Anspruch auf ALG-I besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, siehe link beispielsweise.
Eine Meldung würde ich drei Monate vor Weiterbildungsende empfehlen. Das wäre zumindest die Frist bei befristeten Arbeitsverträgen.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-144_ba015151.pdf
Danke! Muss ich mich dann schon zum Anfang oder zum Ende der Weiterbildung arbeitslos melden?