Baustellen-LKW......Hin und Rückfahrt.
Ist ein Arbeitgeber verpflichtet , die Hin - bzw. Rückfahrzeiten zu den Baustellen zu bezahlen ? Das sind manchmal von / bis hundert Kilometer.
2 Antworten
Solltest du mit deinem Privatfahrzeug zu den weit entfernten Baustellen (= Arbeitsstelle) pendeln müssen, kannst du dies steuerlich geltend machen. Der Arbeitgeber müsste hingegen nicht zahlen.
Ja. Ich bin / war der Fahrer. Aber eine Bezahlung kommt ( kam) für meinem Chef nicht in Frage. Gruß Werrner
Es kommt darauf an. Wenn du mit dem (Dienst)-LKW untergwegs bist und du der Fahrer bist dann gilt die Zeit als Arbeitszeit. Solltest du aber nur Beifahrer sein so gilt es nicht als Arbeitszeit.
Solltest du mit deinem Privatwagen zur Bausstelle fahren ist dies keine Arbeitszeit.
Konnte ich dir mit dieser Antowort helfen?
LG
Kann man meine oben reingesetzte Antworten lesen ? Gr. Werner