Fahrschule Wiederholungsgebühr zu bezahlen obwohl nicht angetreten?
Guten Tag,
hätte eine kurze Frage bzgl. Lkw-Führerschein.
Ich habe beim ersten Versuch die praktische Prüfung nicht bestanden und dann bin ich bis jetzt noch nicht zur Wiederholung angetreten bzw. habe nie einen Termin dafür ausgemacht.
Jetzt habe ich vorige Woche einen Inkassobrief erhalten, indem sie mich auffordern die Wiederholungsgebühr zu bezahlen.
Das ist doch nicht normal, oder?
man kann ja keine Wiederholungsgebühr verrechnen, wenn ich noch nicht mal angetreten bin.
danke im Voraus
Wer fordert dich auf, der TÜV oder die Fahrschule? Geht es um eine fahrschuleigene Gebühr oder ist es Geld, was für die Abnahme der Prüfung beim TüV anfällt?
Die Fahrschule
1 Antwort
Servus,
doch das ist normal, die haben angefangen im voraus das Geld zu kassieren, weil es immer wieder vorgekommen ist dass die Prüfgebühr am Prüfungstag nicht bezahlt worden ist und dadurch offene Posten bestanden.
Grüße