Antwort
Es kommt darauf an. Wenn du mit dem (Dienst)-LKW untergwegs bist und du der Fahrer bist dann gilt die Zeit als Arbeitszeit. Solltest du aber nur Beifahrer sein so gilt es nicht als Arbeitszeit.
Solltest du mit deinem Privatwagen zur Bausstelle fahren ist dies keine Arbeitszeit.
Konnte ich dir mit dieser Antowort helfen?
LG