Leider ist die Schilderung der Angelegenheit etwas ungenau.
Es spielt zunächst mal nur eine untergeordnete Rolle, auf welchem Konto der Ehepartner das Guthaben liegt. Vielmehr ist die Frage nach dem Güterstand wichtig (Zugewinn/Gütergemeinschaft/Gütertrennung etc.). Zudem ist noch relevant, zu welchem Zeitpunkt das überwiesene Vermögen erworben wurde (Während oder vor der Ehe?).
Eine Schenkung liegt hier möglicherweise nur in hälftiger Form vor, da z. B. bei einer Zugewinn-Gemeinschaft die Hälfte des gemeinschaftlich (also währen der Ehe) erwirtschafteten Vermögens dem Ehepartner ohnehin "gehört".
Hinzu kommt noch, dass eine Schenkung regelmäßig nur dann vorliegt, wenn der Schenkende den Zugriff auf das Vermögen endgültig und unwiderruflich aufgibt. Hierzu benötigt es in aller Regel eine unmissverständliche, also möglichst schriftliche Vereinbarung.
Anderenfalls sehe ich hier allenfalls eine Liquiditäts-Disposition des gemeinsamen Vermögens, also keinen steuerlich relevanten Vorgang.