Auto fahren unter drogen?
Hallo,
Wurde vor 6 Monaten von der Polizei angehalten haben dann auf der wache Blut abgenommen bekommen und seit dem nichts mehr von denen gehört nichtmal ein Brief und kein anruf
Und ich hatte aufjedenfall davor etwas geraucht.
Ist dies jetzt nach 6 Monaten verjährt oder nicht und wenn nicht wann würde es verjähren ?
2 Antworten
(1) Durch die Verjährung werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen. § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt.
(2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt,
1.
in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind,
2.
in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind,
3.
in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind,
4.
in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.
(3) Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.
Unabhängig von einer evtl. Verjährung wird die Führerscheinstelle sowieso bei einem positiven Ergebnis informiert.
Und die kann und wird dann weitere Maßnahmen anordnen. Und hat mit der evtl. Verjährung nichts zu tun!
Abstinenznachweis, Führerschein abgeben, MPU, .......
Fahrer unter Drogeneinfluss haben auf Straßen nichts zu suchen!