Ja du bekommst eine Anzeige. Ich hoffe für uns alle, dass es im Anschluss auch zu einer Verurteilung kommt. Was muss falsch laufen, dass man für beschissene 4,00 Euro kriminell wird?!

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Es ist wahnsinnig traurig zu lesen, dass man eine Arztrechnung vergisst zu überweisen. Das spiegelt einfach perfekt die Mentalität der deutschen Bevölkerung heutzutage wieder.

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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)§ 31 Verfolgungsverjährung

(1) Durch die Verjährung werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen. § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt.

(2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt,

1.

in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind,

2.

in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind,

3.

in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind,

4.

in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.

(3) Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.

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Lass es BITTE sein. Ein Kredit wegen sowas ist der erste Schritt in dein finanzielles Desaster! Sprich lieber mit deinen Eltern oder deinem Arbeitgeber über Alternativen.

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Ja kannst angezeigt werden. Wenn andere Person volljährig, dann wegen sexueller Belästigung, ansonsten wegen des Verbreitens pornografischer Schriften an Minderjährige.

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Du hast die Rechnung zu zahlen und dich in einem Strafverfahren nach Paragraph 263 StGB zu verantworten.

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