Ausländerb. bearbeitet Arbeitserlaubnis zu langsam,jetzt kann der Beginn d. Arbeitsvertages nicht aufrecht erhalten werden, hat man Anspruch auf Schadesersatz?

1 Antwort

Hier haben wir die Gesetzesnorm dazu:

https://dejure.org/gesetze/BGB/839.html

Schon der Absatz 3 läßt nichts Gutes ahnen:

Es gibt Rechtsbehelfe und Rechtsmittel bei Untätigkeit der Behörde.

Hat die Dame davon Gebrauch gemacht?

Nein?

Dann ist Ende Gelände. Gibt keinen Schadensersatz.

Und der Absatz 3 wäre ohnehin nicht der einzige Klops. Welche Amtspflicht ist denn hier von wem verletzt worden? Wo steht die Frist für die Bearbeitung eines solchen Antrags? Gibt es keine bestimmte Frist? Ich fürchte es und dann wäre schon nach dem ersten Absatz Ende Gelände.