Ausländerb. bearbeitet Arbeitserlaubnis zu langsam,jetzt kann der Beginn d. Arbeitsvertages nicht aufrecht erhalten werden, hat man Anspruch auf Schadesersatz?
Eine Studienfreundin meiner Tochter, mit ukrainischer Staatsbürgerschaft hat nach Ihrem Schauspielstudium an einem Theater einen zweijährigen Arbeitsvertrag an einem Theater in Deutschland bekommen. Sie hat ihre Unterlagen zur Erteilung der Arbeitserlaubnis einen Monat vor Vertragsbeginn bei der Ausländerbehörde abgegeben.
Erst ist es in der falschen Abteilung gelandet, dann wurde das biometrische Foto verloren, dann ist der Sachbearbeiter erkrankt und jetzt beginnt der Arbeitsvertrag und es wurde noch keine Arbeitserlaubnis erteilt.
Auf Nachfrage vor zwei Wochen sind diese Details aufgepoppt und jetzt bemüht sich eine andere Sachbearbeiterin die Arbeitserlaubnis innerhalb der nächsten zwei Wochen durch zu bekommen.
Tatsächlich kann die junge Dame jetzt die ersten zwei Wochen nicht arbeiten. Das Theater nimmt das zwar in Kauf aber Ihr fehlen jetzt dann am Monatsende die Hälfte Ihres Gehaltes und Sie muß sich selber für zwei Wochen krankenversichern, sowie Miete bezahlen etc.
Hat Sie eine Möglichkeit Schadensersatz zu bekommen!? Sie hat ja eigentlich alles richtig gemacht!?
Vielen Dank für einen zeitnahe Antwort
1 Antwort
Hier haben wir die Gesetzesnorm dazu:
https://dejure.org/gesetze/BGB/839.html
Schon der Absatz 3 läßt nichts Gutes ahnen:
Es gibt Rechtsbehelfe und Rechtsmittel bei Untätigkeit der Behörde.
Hat die Dame davon Gebrauch gemacht?
Nein?
Dann ist Ende Gelände. Gibt keinen Schadensersatz.
Und der Absatz 3 wäre ohnehin nicht der einzige Klops. Welche Amtspflicht ist denn hier von wem verletzt worden? Wo steht die Frist für die Bearbeitung eines solchen Antrags? Gibt es keine bestimmte Frist? Ich fürchte es und dann wäre schon nach dem ersten Absatz Ende Gelände.