Auskehrung P-Konto?
Wie muss man das verstehen? Einmal 50 Euro und einmal 5 Euro wird bei P-Konto aufgeführt. P-Konto besteht seit Okt. 20, bisher ist dieser Posten noch nicht aufgetaucht. Was da abgezogen wird, bekommt man das wieder?
1 Antwort
Ich verstehe die Frage nicht… Werden die 50€ und 5€ als Auskehrbeträge aufgeführt? Auskehrungen werden erst in den Folgemonaten vorgenommen, wenn der Freibetrag aufgebraucht wurde und die Geldeingänge darüber lagen, oder die Freibeträge nicht regelmäßig verfügt wurden. Ohne die genauen Geldeingänge und Verfügungen zu kennen, kann man das nicht beurteilen, weil auch nicht verbrauchte Freibeträge teilweise auf den nächsten Monat wieder übertragen werden, und damit die zuvor entstandenen Auskehrbeträge wieder reduziert werden können. Darum sollte man immer alles vom Konto abverfügen. Aber wenn dann tatsächlich etwas an den Pfändungsgläubiger gezahlt wird, bekommt man es nicht wieder zurück.
Ich wüsste nicht was daran überheblich ist, wenn man versucht die Funktionsweise des P-Kontos zu erklären. Wenn ich überheblich hätte antworten wollen, hätte ich die ziemlich unverständliche und nicht gerade ausführliche Frage kritisiert. Entschuldige, dass ich versucht habe, daraus irgendwelchen Sinn zu erkennen. Woher soll hier jemand wissen, was dir wo im Onlinebanking angezeigt wird. Und nochmal, ohne dass man die Kontoumsätze im Detail kennt (wann wurden welche Beträge gutgeschrieben und wann wurde was abgehoben bzw. im Soll gebucht) kann man nicht beurteilen, wann welche Beträge ausgekehrt werden. Wenn die Beträge aber in den Umsätzen auftauchen, danach hört sich das aufgrund des zweiten Posts an), dann ist das Geld schon überwiesen. Normalerweise erfolgt das aber zum Monatsbeginn.
Ich gebe nur die Angaben weiter, die ich von der betreffenden Person erhalte. Auskünfte über die genauen Einnahmen werde ich hier logischerweise nicht offenlegen. Wenn die bestehenden Angaben nicht für eine genaue Antwort reichen, kann man das kundtun.
Die beiden Beträge werden aufgeführt. Es ist Onlinebanking vorhanden und diese beiden Beträge werden mit einem Minus davor aufgeführt. Die Person erhält ALG I und Wohngeld, falls das weiterhilft.
Diese Antwort ist nicht wirklich hilfreich, gepaart mit einer gewissen Überheblichkeit. Nicht Jeder ist in dem Thema bewandert.