Ausfallentschädigung?
Hallo,
wir verkaufen kulinarische Erlebnisse.
Nun hat ein Brautpaar heute für den 9.9. storniert(so nannten sie es). Da die Hochzeit nun nicht stattfinden würde.
Es wurde zur Fixierung des Datums eine Anzahlung geleistet. So kurzfristig bekommen wir den Tag nun auch nicht mehr vergeben.
Dürfen wir die Anzahlung einbehalten?
Oder eine Ausfallentschädigung verlangen?
Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Dürfen wir die Anzahlung einbehalten?
Oder eine Ausfallentschädigung verlangen?
Das solltet ihr bestenfalls vertraglich geregelt haben… Das macht nahezu jeder Veranstalter so, jeder Vermieter von Ferienwohnungen usw.
Das nennt man dann "dilettantisch". Ohne Vertrag und ohne AGBs ist das jetzt euer verlorenes Geschäft. Ihr könnt den freien Tag dazu nutzen, Vertragsrecht zu erlernen und die wichtigsten Grundlagen eines Geschäftsbetriebs. Die IHK bietet dazu Existenzgründer-Seminare an.
Herzlichen Dank für die super nette und wenig informative Antwort.
Ich hoffe Ihren Tag ein wenig mit unserem, doch noch zu geringem Wissen, belustigt zu haben.
Die IHK bietet übrigens auch Seminare für Berufspädagogik an. Dort darf man den Umgang mit Mitmenschen erlernen.
Ich wünsche Ihnen einen ganz tollen Abend nachdem Sie nun die Chance hatten sich einmal besser zu fühlen.
Das solltet ihr auf jeden Fall machen, euch aber unbedingt über die wirksame Einbeziehung der AGB und auch die entsprechenden Regelungen zum Schadensersatz informieren, um das zukünftig auch rechtssicher zu vereinbaren.
Aber, trotzdem steht euch ein Schadensersatz zu, denn ich unterstelle mal, dass ihr rechtswirksam einen Vertrag geschlossen habt, und Verträge sind nun mal einzuhalten. Ohne vertragliche Vereinbarungen greifen dann die gesetzlichen Regelungen. Erfüllt also ein Vertragspartner seine vertraglichen Verpflichtung nicht, macht er sich schadensersatzpflichtig nach 275, 280 und 283 BGB. Problem ist jetzt, die Höhe des Schadens zu beziffern… Klar könnt ihr es pauschal versuchen, der Kunde hat aber auch die Möglichkeit euch nachzuweisen, dass der Schaden ggf. geringer ausgefallen oder gar nicht entstanden ist. Ggf. akzeptiert der Kunde, dass ihr die Anzahlung einbehaltet, wenn aber nicht, könnte natürlich auch ein Rechtsstreit das ganze klären…
Das kommt drauf an was vereinbart wurde.
Das haben wir leider nicht. AGBs haben wir ebenfalls noch nicht