Wie lange sollte man Kontounterlagen aufbewahren?

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Privatpersonen sind im Unterschied zu Unternehmern gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ihre Kontoauszüge aufzuheben. Allerdings empfiehlt der Bankenverband, die Bankbelege mindestens drei Jahre lang zu verwahren. Zum Beispiel um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass Rechnungen pünktlich bezahlt wurden. Erst nach drei Jahren endet in der Regel die Verjährungsfrist bei so genannten Alltagsgeschäften für Verbraucher.

Eine Ausnahme gilt allerdings für Zahlungen rund um das Haus und das Grundstück. Hier sind auch Privatpersonen gesetzlich dazu verpflichtet, Rechnungen und Zahlungsbelege etwa von Reparaturen mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist endet mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. http://www.infos-finanzen.de/konto/girokonto/kontoauszug/