Antwort
Einen Arzt/Facharzt kann man als gesetzlich Versicherter nur immer zum neuen Quartal (1.1/ 1.4/1.7/1.10)wechseln. Direkt als Erstkontakt mit 10.- Euro Praxisgebühr oder mit Überweisung. Wer im Quatal eine "Zweitmeinung" bei einem anderen Arzt einholt produziert u.U. erhebliche Mehrkosten. Kommt die Versicherung dahinter, (es gibt regionale Versicherer die so etwas prüfen) kann es sein, daß die Zweitmeinung in Rechnung gestellt wird. Das Risiko ist gering, da zwischen Kassenarzt und der Versicherung über die Kassenärztliche Vereinigung nach Ablauf des Quartals abgerechnet wird, kann aber ziehmlich teuer werden.