Prinzipiell gilt zwar, dass Schenkungen, die der Vermögendsbildung dienten, z.b. Hauskauf zurückgefordert werden können. Schenken die dem Unterhalt dienen, z.B. Urlaube finanzieren, können nciht zurückgefordert werden. Für Deinen Fall habe ich im Netz gefunden:

Die Arbeitsleistung der Schwiegereltern wird nicht gesondert zu dem Anfangsvermögen gerechnet werden. Denn die Schenkung im Sinne des § 1374 Abs. 2 BGB muss eine Vermögensbewegung bewirken, was aber bei unentgeltlichen Arbeitsleistungen der Eltern nicht angenommen wird (vgl. BGH FamRZ 1987, 910).

...zur Antwort

Für ehrenamtliche Betreuertätigkeit gilt eine steuerfreue Pauschale von 2.100 Euro im Jahr! Für andere ehrenamtliche Tätigkeiten beträgt diese meines Wissens 500 Euro pro Jahr. z.B. Trainer im Fussballverein! In Deinem Fall wäre es also bedenklich. Erkundige Dich am besten vorab bei den Ämtern, wie das dann für Dich aussieht!

...zur Antwort

Hier findest Du wertvolle Infos wenn Du in Berlin einen Handwerksbetrieb eröffnen willst. Die Fördermöglichkeiten für Existenzgründer sind genannt:

http://www.berlin.de/ba-neukoelln/wirtschaftsfoerderung/servicecenter/existenzgruendung.html

Wie kommst Du aber auf eine Förderung durch den Europäischen Sozialfonds??

Der Europäische Sozialfonds fördert folgendes: - Verbesserung der Anpassung von Beschäftigten und Unternehmen - Zugang zum Arbeitsmarkt für besonders benachteiligte Gruppen - Förderung von sozialer Eingliederung durch Bekämpfung der Diskriminierung - Mobilisierung von Reformen der Beschäftigung und Integration - Förderung des erleichterten Zugangs zum Arbeitsmarkt und zu Ausbildungsplätzen

Das scheint mit also nicht der richtige "Fördertopf"!

...zur Antwort

Hier findest Du eine Analyse zu untersuchten PIB´s verschiedener Banken. (nicht vollständig) http://www.vzbv.de/mediapics/produktinformationsblaetter_untersuchung_14_06_2010.pdf

Es geht niemand als eindeutiger Gewinner hervor. Mängel gab es fast überall. Meines Wissen verbessern die Banken aber die Produktinoformationsblätter laufend.

...zur Antwort

Wenn Du innerhalb der 30 km von der Grenze wohnst, gilt die Grenzgängerregelung und die Besteuerung erfolgt in D. Du musst Deine Einkünfte beim deutschen Finanzamt anmelden und Einkommenssteuer-Vorauszahlungen leisten. Du bekommst dann eine Freistellungsbescheinigung zur Vorlage beiDeinem Arbeitgeber in Österreich, damit der keine Lohnsteuer abführt.

...zur Antwort

Man gilt seit 2005 als bechränkt steuerpflichtig und muss in Deutschland versteuern. Man ist verpflichtet in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben.

...zur Antwort

Ja, denn zum Ende der Zinsbindungsfrist gelten die Bedingungen der bisherigen Vereinbarung nicht mehr. Du kannst die Sondertilgung also machen und solltest es auch nutzen. Da das Risiko der Bank durch die Sondertilgung ja nun auch sinkt, hast Du gute Chancen für die neue Festschreibung gute Konditionen zu bekommen. Also durchaus ins Spiel bringen und ggf. dahingehend verhandeln, zukünftig zwischendurch Sondertilgungen leisten zur können.

...zur Antwort

Hallo, soweit ich informiert bin, ist es unerheblich für den deutschen Fiskus, ob Du eine Immobilie im Ausland kaufst. Solltest Du aber Mieteinnahmen hieraus haben, dann sind diese natürlich zu versteuern. Ansonsten würde ich mir auf jeden Fall einen Anwalt suchen, der für Dich die Verträge prüft und alles abwickelt. Ich habe eine hilfreiche Seite im Internet gefunden, die viele Infos zum Thema Immobilienerwerb in den USA gibt:

http://www.unitedstates.de/html/immobilienkauf_in_den_usa.html#3

Viel Erfolg und alles Gute!

...zur Antwort

Bei manchen Supermärkten ist es betragsabhängig. Die Inhaber lassen beispielsweise Beträge bis 50 Euro nur mit Unterschrift durchgehen. Bei höheren Beträgen wählen sie das Verfahren mit PIN, (dafür muß der Supermarktbetreiber aber eine höhere Gebühr bezahlen) da die Bank dann für den Betrag "gerade" steht. Es hat also nichts mit der kurzfristigen Überprüfung Deiner Bonität zu tun.

...zur Antwort

An jedem dritten Freitag der Monate März, Juni, September und Dezember spielen die Börsen oft verrückt. An diesem Tag verfallen an der EUREX, dem Terminmarkt der Deutschen und Schweizer Börse gleich drei ARten vo Anlagen. Optionen auf Einzelaktien, Optionen auf Indizes und Terminkontrakte auf Indices.

...zur Antwort

Das hier habe ich für Dich gefunden:

"Als Basis für die Errechnung der individuellen Belastungsgrenzen ist nicht nur das eigene Einkommen, sondern das Familieneinkommen – also alle Einnahmen inklusive der des Ehepartners und der noch im Haushalt lebenden Kinder – heranzuziehen. Hierzu zählen alle Einnahmen der Familie, die sich aus Einkommen, Renten, Pensionen, Vermietungen, Geldanlagen und Unterhaltsbeträgen zusammensetzen. Die Angaben über diese Posten müssen der jeweiligen Krankenkasse mitgeteilt werden, damit sie prüfen kann, ob die Belastungsgrenze tatsächlich überschritten ist. Dabei müssen auch entsprechende Beweise und Belege wie etwa Gehaltsabrechnungen und ähnliches mit dem Antrag eingereicht werden. Von der Summe aller Bruttoeinnahmen werden dann Freibeträge für den Ehepartner sowie für die Kinder abgezogen" Quelle und mehr dazu unter: http://www.krankenversicherungsvergleiche24.de/GKV/Zuzahlungsbefreiung.html

...zur Antwort

Ich hatte gestern eine ähnliche Frage bezüglich Zweitmeinung Zahnarzt gestellt. Vielleicht helfen Dir die Antworten: http://www.finanzfrage.net/frage/darf-ich-als-gesetzlich-krankenversicherter-eine-zweite-meinung-eines-anderen-zahnarztes-einholen

Du kannst wohl jederzeit den Arzt wechseln, die Praxisgebühr müsste dann wohl doppelt entrichtet werden

...zur Antwort