Anrechung der Rabattstufe einer schweizer KFZ-Versicherung in Deutschland?
Ich bin nach vielen Jahren Aufenthalt in der Schweiz wieder nach Deutschland gezogen. Zuletzt hatte ich in der Schweiz bei der Zurichversicherung mein KFZ in der niedrigsten Rabattstufe L1(30%) versichert. Nun suche ich eine deutsch KFZ-Versicherung, die mir wenn möglich diese Stufe angrechnet. Leider habe ich nirgendwo eine Liste gefunden, aus der hervorgeht welche Versicherung wieviel übernimmt, zumal die Zuordnung der schweizer Rabattstufe = deutsche SF-Klasse nicht einheitlich/gestzlich geregelt ist. Mit einer einfachen Anfrage bei den Versicherungen ist es auch nicht getan. Ich habe bisher bei 3 Versicherungen einen Formularkrieg geführt, bis man mir mitteilte, dass die Rabattstufe nicht oder so gut wie nicht angerechnet wird. Hat jemand einen Tipp wo man sich effizient informieren kann oder besser noch welche Versicherungen die Stufe ganz einfach anrechnet?
Danke.
2 Antworten
Das erscheint mir der klassische Fall für einen Versicherungsmakler zu sein. Sieh im Internet nach oder schau in die gelben Seiten, wo sich in Deiner Nähe ein Versicherungsmakler befindet und mit dem bespricht Du den Fall. Der verfügt mit Sicherheit über die notwendigen Kenntnisse, um Dir Auskunft geben und ggf sogar einen Dir passenden Vertrag vermitteln zu können. Das ist allemal besser, als selber die Versicherungen abzuklappern.
Das habe ich mir auch schon gedacht, aber ich zögere. Bei den Maklern gibt es halt auch alle Gattungen. Von denen gibt es in der Gegend genügend - Nadel im Heuhaufen? - Wieviel ich für die Vermittlung in Form von Zuschläge auf die Versicherungsprämien letztlich drauf zahle kann ich nicht beurteilen, wenn es dann nicht anders geht meinetwegen. Der Hammer ist aber, dass vor 14 Jahren die erst beste Schweizer KFZ-Versicherung meine damals SF-Klasse anstandlos übernommen hat, der Zirkus beginnt erst im umgekehrten Fall. Die allsecur bat mich sogar um "Verständnis das Sie mir nur SF1/2 anbieten kann". Eine Sauerei: da fährt man hier im Grenzgebiet 20 Jahre unfallfrei und fängt nur wegen eines grenzübergreifenden Wohnortwechsel wieder bei Null an.