16 Jahre Arbeit,?
Meine Frau war 16 Jahre beschäftigt und ist im Urlaub durch einen Gehirnschlag und Herzinfakt verstorben,hat sie Anspruch auf Arbeitslosengeld (Kurzzeitig)
6 Antworten
Tote stehen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung ergo besteht (logischerweise) auch kein ALG I Anspruch mehr.
Nein. Du musst für Dich die entsprechenden Leistungen beantragen. Also Witwerrente, vielleicht auch ergänzend Bürgergeld/Sozialhilfe oder Wohngeld, falls das nicht reicht.
Beim Rentenantrag hilft Dir der Bestatter.
Für Sozialleistungen wäre es gut, wenn die (zunächst formlosen) Anträge noch in diesem Monat eingehen. Also morgen.
Zunächst einmal mein Beileid!
Und:
Ich verstehe die Frage nicht!
War sie denn bereits arbeitslos beim JC gemeldet, hatte sie bereits was beantragt gehabt?
Denn eine verstorbene kann logischerweise nichts mehr neu beantragen, bekommt dann auch kein Arbeitslosengeld!
Mein Beileid
Hier noch Infos Für Dich
Mit dem Zeitpunkt des Erlöschens des Arbeitsverhältnisses (Todeszeitpunkt) endet die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung von Arbeitsvergütung. Die bis zum Eintritt des Todes erworbenen Lohn- bzw. Gehaltsansprüche gehen nach § 1922 Abs. 1 BGB auf den/die Erben über.
https://www.gloistein-partner.de › t...
Tod des Arbeitnehmers – Was haben Arbeitgeber und Hinterbliebene zu ...Oje, 😲 .....soetwas als Ehepartner zu erleben ist ein furchtbarer Schock, mein aufrichtiges Beileid !
Nein, kein Alg1 Anspruch ......aber lies hier:
🤚