14 jährige Tochter, kommt nicht nach Hause. Kann man kontaktverbot zum 17 jährigen Freund , bei der Polizei beantragen?
Meine Tochter geht seit ca. 2 Jahren nicht mehr zur Schule. Hängt nur bei ihrem Freund ab. Der Drogen verkauft und ihr gibt. Was kann ich tun, damit sie wieder nach Hause kommt.
5 Antworten
Hallo,
die Pubertät kann zu einer wirklich schwierigen Familiensituation führen, wie hier als besonders extremer Fall geschildert wird.
In diesem Alter seid ihr als Erziehungsberechtigte noch in der Pflicht, a l l e s zu unternehmen um euer Kind vor einer Kindeswohlgefährdung zu schützen, denn nichts anderes sehe ich hier.
Was mich wundert, wurdet ihr/du denn die letzten 2 Jahre allein gelassen mit diesem Problem, die Tochter war schließlich zu Beginn 12 Jahre alt ? Wie war die Mitwirkung der Schule, denn es gibt eine Schulpflicht.
Wenn du/ihr trotz aller Bemühungen, absolut keinen Zugang zu eurer Tochter mehr findet, wendet euch an das Jugendamt...... tagtäglich nur mit Angst und Sorge um dieses Mädchen zu leben, darunter leidet der Rest der Familie !
Es gibt Situationen, da muss man auch als Eltern über den eigenen Schatten springen, wenn's auch schwer fällt und die Reißleine ziehen !
Lasst euch vom Jugendamt beraten ! Toi,toi, toi !
🙏
Jugendamt, dazu einen Anwalt und voll durchziehen. Weniger als kämpfen kann man in so einer Situation nicht machen. Deiner Antwort gibt es nichts hinzuzufügen.
Ein Kontaktverbot kannst du bei der Polizei nicht beantragen. Das muss ein Richter erwirken. In deiner Situation sind deine nächsten beiden Anlaufstellen ein Anwalt und das Jugendamt.
Mein ehrliches Mitgefühl! Dies ist wirklich eine schlimme Situation.
Ich würde mich vom Jugendamt und ggf. auch einem Jugendpsychologen beraten lassen. Was den Freund und die Drogen anbelangt, solltest du mit der Polizei sprechen.
Die Polizei wird dir kaum bei deiner Erziehung helfen. Solange keine Straftat vorliegt, hat die Polizei damit nichts zu tun. Der bessere Ansprechpartner dürfte hier das Jugendamt sein.
Noch eine Anmerkung. Rein rechtlich wäre ein Kontaktverbot über das Amtsgericht zu erwirken. Über das langfristig hilft oder schadet, da kann sich jeder seine eigene Meinung bilden. Aber auch rein rechtlich ist die Lage nicht so eindeutig, siehe dieses Beispiel : https://www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/kein-kontaktverbot-wegen-liebesbeziehung-mit-angeheiratetem-onkel_222_386352.html
vielfach wird versucht, die Person vom Elternhaus zu trennen, das dürft ihr nicht zulassen.
So verwerflich das alles ist, ich kann nur raten kein towabo zu machen, sondern froh sein, das sie noch bei Euch wohnt bzw schläft.
Du bzw ihr solltet vertrauensvoll einwirken, und sag ihr wenn sie in der Not ist, das sie sich auf Euch verlassen kann und ihr für sie da seid, dann ist die Chance groß, das sie sich in der Not an Euch wendet und nicht irgendwann vielleicht untertaucht.
Vorwürfe führen eher zur Trennung als zur Nähe.