Guten Tag! Wir möchten zur Zeit eine Frage klären und wären für Hilfe dankbar. Vater arbeitet im Unternehmen des Sohnes ohne Gehalt mit. Für Fahrten des Vaters mit dessen Privat KFZ zur Post werden ihm vom Sohn 0,30 ct pro km als Wegstreckenentschädigung gezahlt. Die Wegsreckenentschädigung stellen daher eine Betriebsausgabe dar. Muss der Vater nun im Gegensatz die 0,30 ct. pro km (als Lohn oder Einnahme) versteuern oder egalisieren sich diese im Rahmen seiner Steuererklärung mit den 0,30 ct. Entfernungspauschale?

Vielen Dank für eine Antwort im Voraus!