Kündigung Sparbrief?

Guten Tag,

da ich einen bestehenden Sparbrief kündigen will, habe ich die Kündigungsbedingungen bei der Bank angefragt. Die Bank hat die vertraglichen Kündigungsmöglichkeiten ausgeschlossen, akzeptiert jedoch eine Kündigung unter folgenden Bedingungen (Zitat aus dem Brief der Bank)

"-es muss ein unvorhersehbares Ereignis eingetreten sein und es dürfen keine weiteren liquiden Mittel vorhanden sein.

Wenn diese Punkte zutreffen, schicken sie Kündigungsschreiben und Unterlagen die die wirtschaftliche Notlage belegen an ".."

-Erklärung und Nachweis des Sachverhalts (Nachweis über eingetretene Arbeitslosigkeit)

-Giro-Kontoauszüge der letzten vier Wochen."

Die og. Ereignisse (keine liquiden Mittel+aktuelle Arbeitslosigkeit treffen zu)

Aktuell befinde ich mich in der Zeit zwischen Ausbildung und Studium und habe mir nun von meinem Ersparten Wohnungseinrichtung gekauft.

Nun zu meinen Fragen

  1. Hat die Bank Anspruch auf meine umgeschwärzten Kontoauszüge (Alle Empfängerdaten und Geldbeträge) ?
  2. Könnten meine höheren Ausgaben (für Wohnungseinrichtung) in den letzten vier Wochen zu einem Problem führen bzw. kann die Bank mein Kaufverhalten negativ auslegen?
  3. Wie lange würde sich der Küdigungsprozess hinziehen? Da ich ja aktuell Arbeitssuchend bin und keine Liquiden Mittel habe, können sie ja keine ewige Frist setzen oder ?

Vielen Dank für jede Hilfe

LG

Bank, Finanzen, Kündigung, Kündigungsrecht, Vertrag, Vertragsrecht
Darf Arbeitgeber letztes Gehalt per Scheck bezahlen?

Folgendes.

Ich habe eine neue Arbeitsstelle begonnen, leider hielt die Freude nicht lange an und das Arbeitsverhältnis endete 4 Wochen später. Das erste Gehalt wurde ganz normal überwiesen. Nun wartete ich auf das letzte Gehalt. Es kam nicht

Auf Aufforderung nannte der Arbeitgeber als Grund nicht zu überweisen, ich hätte im Vertrag unterschrieben das letzte Gehalt abzuholen per Scheck. Leider hatte er Recht und ich habe das unterschrieben vor Freude über einen neuen Job, obwohl vorher steht das Gehalt wird überwiesen. Kommt er nun damit durch? Ich hätte dem nicht zugestimmt, nur das Thema Kündigung geht man nicht genau bei einer Anstellung durch. Nun warte ich bereits seit 15. Und kann keine Schecks durch Online Banking tätigen, zumal ich gehört habe dies dauert nochmal 10 Tage. Ist es erlaubt, dass ich falsch ich jemand finde den ich den Scheck anvertrauen würde, ich noch länger warte? Man einigt sich schon auf die Zahlung am 15. Und nun ist bald der 25. Und ich soll weitere bis 10 Tage warten? Gibt es keine anderen Möglichkeit. Der Arbeitgeber reagiert auf freundliche Bitte nicht. Und er hat doch sonst auch überwiesen. Ich brauche nur dringend das Geld aber will mir nicht alles gefallen lassen, zumal der Lohn nicht vollständig ist und mit einer Abholung gebe ich doch auch der nicht vollständigen Zahlung recht.

Geld, arbeitgeber, arbeitsrecht, Finanzen, gehalt, Lohn, Scheck
Wie kann man Provisionen/Gutschriften an Privatpersonen zahlen und als Betriebsausgabe in der Buchhaltung verbuchen?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Buchhaltung. Ich habe schon vor ein paar Tagen eine Antwort erhalten, nach weiterer Recherche bin ich allerdings wieder verunsichert.

Die Situation ist folgende: Mein Partner und Ich möchten unsere Produkte gerne über Blogger und Influencer verkaufen. Dafür erhalten diese eine Gewinnbeteiligung (Provison) bzw. eine einmalige Zahlung (Honorar). Da wir mit relativ vielen Influencern arbeiten wollen und auch kein Interesse haben die steuerliche Situation jedes einzelnen zu prüfen, wollten wir die Zahlungen als Gutschrift verrechnen. Wir wollen uns also quasi eine Rechnung schreiben und sofort bezahlen.

Uns wurde die Form der Gutschrift empfohlen und gesagt, wir sollen keine Umsatzsteuer angeben, da die Influencer nicht UmSt. pflichtig sind. Nun stellt sich uns die Frage, ob wir als Grund für die nicht ausgewiesene Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung angeben können. Wir wissen ja nicht, ob die Influencer ein Unternehmen angemeldet haben. Was diese ja eigentlich für eine Gutschrift müssten, da es schließlich nur bei B2B Geschäften geht oder kann man es auch bei B2C Geschäften so machen.

Oder können wir die Zahlung einfach überweisen und trotzdem als Betriebsausgabe geltend machen ? Wir wollen schließlich nicht mehr Einkommensteuer zahlen, als wir Gewinn gemacht haben.

Was wäre der einfachste Weg die Influencer zu bezahlen, ohne uns von denen einen Rechnung schreiben zu lassen und diese zu einer Gewerbeanmeldung zu drängen? Im Grunde ist es ja die steuerliche Situation von jemand anderem und nicht unsere.

Buchhaltung, Finanzen, Mehrwertsteuer, rechnung, Steuererklärung, Steuern
Liberty Pro-VorsorgePlus 4U Police gegen ETF tauschen?

Hallo zusammen,

ich habe mich 2004 für das Produkt Pro-VorsorgePlus 4U von der Liberty Europe entschieden um etwas für die Rente zu tun.

Aus heutiger Sicht weiß ich das es sicherlich besseres gegeben hätte,

nun sind die Abschlusskosten aber bezahlt und ich muss/kann mich entscheiden diesen durch einen ETF zu ersetzen.

Das Aktuelle Fond Volumen kann jederzeit steuerfrei und ohne Abzüge ausgezahlt werden.

Leider tue ich mich sehr schwer bei der Berechnung und was sich mehr lohnen würde,

  • Hohe Verwaltungskosten dafür aber der Steuerliche Vorteil des Liberty Europe, oder
  • geringe Verwaltungskosten dafür aber Vorabsteuern jedes Jahr + Steuern beim Verkauf.

Mache ich einen Fehler bei der Berechnung?

Nicht das ich etwas vergessen habe bevor ich kündige und mich später ärgere, das ich mich "schon wieder" nicht mit den Produkt auseinander gesetzt hab!

Eigenlich sieht es sehr klar aus, aber die Wertentwicklung letztes Jahr sah nun auch nicht so düster aus...

Aktuelle Wertentwicklung

(Bei einer monatlichen Sparrate von 73,43€)

  • 01.12.2016 6.225.58 (48% M&G GLOBAL BASICS FUND 52% LINGOHR-SYSTEMATIC-LBB-INVEST)
  • 01.12.2017 7.714,54 (48% M&G GLOBAL BASICS FUND 52% LINGOHR-SYSTEMATIC-LBB-INVEST)

Die beiden Fonds sehen nicht so schlecht aus, meiner Meinung nach.

Beispielrechnung

(ich habe das Volumen und die Beiträge gerundet um sie besser zu rechnen)

Liberty

Volumen = 7000€

Anlagedauer = 1 Jahr

Rendite = 5% p.a.

Monatliche Rate = 100€

Ausgabeaufschlag = 4% p.a. (4€ Verwaltungsgebühr pro Monat (12x100€ - 48€))

Risikobeiträge aufs Jahr gerechnet = 12,43€

Verwaltungsgebühr = 2,7% p.a. (0,7% Fondverwaltung + 2% von jeder Beitragszahlung)

Endbetrag vor Kosten = 8610€ (12x100€ + 7000€ = 8200€ + 5% Rendite)

Kosten = 589,3€ (8610€ - 6,7% Gebühren - 12,43€ Risikobeitrag)

Endbetrag nach Kosten = 8020,7€

ETF

Volumen = 7000€

Anlagedauer = 1 Jahr

Rendite = 5% p.a.

Monatliche Rate = 100€

Verwaltungsgebühr = 0,57% p.a. (0,20% Ordergebühren + 0,37% Verwaltungsgebühr pro Jahr)

Endbetrag vor Kosten = 8610€ (12x100€ + 7000€ = 8200€ + 5% Rendite)

Kosten = 49€ (8610€ - 0,57% Gebühren)

Endbetrag nach Kosten = 8560,92€

Besteuerung zum Jahresende = 11,66€ Vorabpauschale 

Besteuerung beim Verkauf = 54,98€

Über Meinungen etc. würde ich mich wirklich freuen, mein Kopf qualmt schon :o)

Altersvorsorge, Rente, Aktienfonds, ETF, Finanzen, Fonds, Fragen, Meinung
Steuerliche Behandlung Aktienkaufplan?

Hallo,

mein AG bietet einen Aktienkaufplan an. Hierbei werden jeden Monat für einen Prozentsatz vom Gehalt Aktien gekauft und der AG legt den gleichen Wert noch mal oben drauf. Diese Zuwendung vom AG wird versteuert (kommt aufs Brutto drauf).

Die Aktien werden übrigens in USD gehandelt und das alles läuft über ein Depot bei Computershare. (Der monatliche Kaufbetrag wird in Euro angegeben, umgerechnet und dann werden die Aktien in USD gekauft).

Jetzt zu meiner Frage: Wenn ich jetzt die Aktien verkaufe - wie wird der Gewinn versteuert, bzw. wie muss ich das dem Finanzamt ggü. angeben? Der Gegenwert wird auf das Konto bei meiner Hausbank (DeuBa) überwiesen, wo ich auch noch genügend von meinem Freistellungsauftrag übrig hätte, jedoch hat die DeuBa ja überhaupt keine Ahnung wie viel Gewinn ich gemacht habe usw. und kann das ja sowieso nicht für mich versteuern bzw. mit dem Freistellungsauftrag abrechnen.

Wie funktioniert das jetzt alles? Ich gehe davon aus, dass ich hierfür bei der Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen muss? Um auf den Gewinn keine Steuern zahlen zu müssen, muss ich ja wahrscheinlich die Zeilen 14 oder 15 (14a?) bzgl. des Sparerpauschbetrags ausfüllen. Jedoch verstehe ich die beiden Zeilen nicht so ganz. 14a/15 klingt nicht nach meinem Fall. 14 klingt nach dem Freistellungsauftrag, den ich ggf. schon bei der DeuBa in Anspruch genommen habe (was ja nicht der Fall ist). Überhaupt bin ich mir mittlerweile nicht so sicher, ob ich bei diesen Zeilen so richtig bin, da es sich hierbei ja um "Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" handelt und es bei mir bislang ja noch keinen Steuerabzug gab.

Wie man sieht blicke ich hierbei überhaupt nicht mehr durch. Es wäre super, wenn mich jemand hierzu aufklären könnte.

Eine kleine zusätzliche Frage: Muss ich die Berechnung des Gewinns auch nachweisen?

Besten Dank im Voraus und viele Grüße

M.

Finanzamt, Finanzen, Steuererklärung, Steuern
Kann ich mit einem Schufa-Basisscore von 94,25 % einen Dispositionskredit bekommen?

Guten Tag,

vor kurzem habe ich ein neues Girokonto bei der Consors eröffnet. Darüber soll künftig mein gesamter Zahlungsverkehr laufen. Mich hat etwas stutzig gemacht, dass ich nicht sofort einen Dispositionskredit erhalten habe, obwohl ich diesen mit beantragt hatte. Naja jetzt habe ich mir mal eine Schufa auskunft geben lassen und ich habe einen Basisscore von 94,25% was laut tabelle ein zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko bedeutet.

Ist das nun schlecht oder nicht?

In der Auskunft stehen nur allgemeine Dinge wie Girokonto, Abschluss eines Kreditkarten und Handyvertrages. Also nichts negatives. Ich weiß auch gar nicht wieso ich ein erhöhtes Risiko darstellen sollte, da ich Beamter bin und monatlich ein gutes und gesichertes Einkommen habe.

Kann dieser Score einen Dispositionskredit behindern? Nicht dass ich ihn unbedingt brauche, aber er soll eben als Sicherheit dienen.... Bei Consors habe ich angefragt und eine Standardrückmeldung bekommen. Sollte ich nicht direkt nach Kontoeröffnung einen Dispo erhalten kann ich diesen nach dreimaligem Gehaltseingang beantragen. Ich mache mir jetzt etwas sorgen, dass meine SCHUFA das behindert, obwohl nichts negatives drin steht und ich daher auch nicht weiß wie dieser Score zustande kommt.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Liebe Grüße

Franke

Bank, Dispo, Finanzen, Girokonto, Hilfe, Kredit, rechnung, Schufa, Zahlungsverkehr
Wieso habe ich eine hohe Nachzahlungen nach der Steuererklärung?

Wieso hohe Steuernachzahlung bei Steuererklärung? Hallo, mein Vater hat die Steuerklasse 3 und meine Mutter die Steuerklasse 5. Beide zahlen ganz normal Lohnsteuer und haben kein zusätzliches Einkommen durch Vermietung oder Sonstiges, außer dem ganz normalen Lohn eben. Da wir aber eben nur begrenzt Geld haben, können wir es uns nicht leisten, jmd. zu beauftragen alles schnell fertig zu machen. Daher renovieren wir selbst und es kann noch Jahre dauern, bis die untere Wohnung in unserem 2-Familienhaus fertig ist. Eine Heizung ist auch noch nicht vorhanden und eine komplett Anlage kostet ja richtig viel Geld, was wir uns eben nicht leisten können. Außerdem möchten wir auch nicht wirklich die Wohnung vermieten und lieber zum eigen Zweck verwenden, aber dies ist noch nicht klar. Wir sind mit den Rechnungen von den Einkäufen der Baumaterialien usw. zur Lohnsteuerhilfe gegangen und dort wurde die Steuererklärung gemacht. Wir haben dieses Jahr wieder die Steuererklärung gemacht und nun kam raus, dass wir 680€ Steuern nachzahlen müssen, weil wir unsere untere Wohnung noch nicht fertig renoviert haben und noch nicht vermietet haben. Jedenfalls haben wir nun eben diese 680€ Steuern und die Begründung hierfür ist, dass wir einfach die Wohnung noch nicht vermietet haben und eine zusätzliche Einkommensabsicht bei uns nicht gesehen wird. Meine Nachbarin sagt nun, dass wir deswegen Einspruch einlegen sollen, weil selbst wenn wir nicht vermieten wollen, sollten wir doch unsere Steuern zurück erhalten, oder woran liegt es genau? Wie schon erwähnt zahlen beide ganz normal ihre Lohnsteuern. Viel Verdiener sind sie auch nicht (3000 brutto und ca.300-400 brutto).

Die Jahre vorher haben wir ganz normal das Geld vom Finanzamt bekommen und haben damit auch Teile des Hauses repariert. Ich bitte um Hilfe! Viele Grüße

Finanzen, Steuererklärung, Steuern
Was bedeuten die Abkürzungen auf der Kaminkehrer-Rechnung?

Wir haben ein EFH mit einer 25 kw Pelletsheizung.

Gestern habe ich drei Rechungen von unserem Kaminkehrer bekommen:

Rechnung 1: Für Leistungen im Jahr 2013
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begehungspauschale
Verbrennugns- u. Abluftleitung prüfen
Kehrarbeiten an senkrechten Teilen
Abgasrohr kehren, überprüfen auf freien Querschnitt
durchgeführt am K18.06 K05.12
77,79 Euro

Rechnung 2: Für Leistungen im Jahr 2013
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begutachtung Brennsotff,Lagerung, Feuchtegehalt, Feuerstättenschau
Zuschlag je Feuerstätte
43,36 Euro durchgeführt am F10.07 M10.07

Rechnung 3: Für Leistungen im Jahr 2014
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begehungspauschale
Kehrarbeiten an senkrechten Teilen
Verbrennugns- u. Abluftleitung prüfen
Abgasrohr kehren, überprüfen auf freien Querschnitt
durchgeführt am K18.06 K17.12
80,47 Euro

"Die Beträge werden 12.07.2015 von Ihrem Konto eingezogen."

Ich habe mal in meinen Unterlagen geschaut. Die letzte Rechnung hatte ich am 15.02.2013 erhalten.

Fragen:
Was bedeuten die Abkürzungen K, F und M vor dem offensichtlichen jeweiligen Datum?
Nach über zwei Jahren stellt der Kaminkehrer eine Rechnung?
Muss ich die Rechnungen alle bezahlen?
Der Kaminkehrer bzw. seine Mitarbeiter haben sich nie bestätigen lassen, wenn sie eine Leistung erbracht hatten - Ist das so üblich bzw. korrekt?
Ist es zulässig am 12.07 das Geld einzuziehen, wenn die Rechnung erst am 10.07. zugestellt wurde?

Weiteres Problem:
Ich habe immer wieder mal "Feuerstättenbescheide" erhalten. Im letzten ist der Termin für die "Emissionsmessung feste Brennstoffe Heizkessel (HK) K Heizraum" für den Zeitraum vom 15.01. - 30.01. 2013/2015 festgelegt.
Die letzte aus diesen Emissionsmessungen resultierende Bescheinigung ist vom 29.01.2013 datiert.
Somit ist die entsprechende Messung für 2015 seit 1/2 Jahr überfällig?

Ich habe meinen Kaminkehrer seit der Freigabe des Wettbewerbs stets beibehalten und mich darauf verlassen, dass er alles ordnungsgemäß erledigt bzw. abrechnet?
War diese Annahme falsch - Was ist zu tun?

Geld, Finanzen, Heizung, rechnung, Recht, Steuern, umwelt
Können Banken aus der Luft Geld erzeugen?

Können Banken aus der Luft Geld erzeugen?

Ich habe folgendes von einem Freund gehört und ich weiss nicht ob ich es als Conspiracy-Theory abtun soll. Google hilft da ja nicht wirklich. Mein Freund behauptet dass zumindestens in den USA die Banken die Kredite vergeben das zu leihende Geld gar nicht besitzen müssen, sondern nur einen Anteil davon. Er Spricht von 10%. Wenn jemand also einen Kredit von 1 Million $ braucht, geht zur Bank. Diese nimmt eigene $100.000 und erzeugt weitere $900.000 aus der Luft. Der Kunde zahlt dann die 1 Million + Zinsen zurück und die Bank hat über $900.000 $ Gewinn gemacht. Ist sowas möglich?

Google findet dazu eine Debatte im Britischen Parlament von heute (20 Nov 14) dazu in der diese Aussage anscheinend bestätigt wird:

“Whenever a bank makes a loan, it simultaneously creates a matching deposit in the borrower’s bank account, thereby creating new money.”

I have been told many times that this is ridiculous, even by one employee who had previously worked for the Federal Deposit Insurance Corporation of the United States. The explanation is taken from the Bank of England article, “Money creation in the modern economy”, and it seems to me it is rather hard to dismiss.

http://www.parliament.uk/business/publications/hansard/commons/todays-commons-debates/read/unknown/314/

Bank, Banking, Finanzen, Finanzierung, Kredit, VWL, Währung, Wirtschaft
Unterhaltsvorschuss / Mangelfall und nun doch "teilweise leistungsfähig"

Guten Tag,

zuerst möchte ich mitteilen, dass mein Kind 2 Jahre alt ist und die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss seit der Geburt an bezieht. Mein Einkommen wurde überprüft und das Jugendamt ist zum Ergebnis gekommen, dass ich nicht zahlen muss, das Schreiben setze ich hier noch ein. (Etwas weiter unten).

Ich bin auf "Stundenbasis" angestellt, meine Stunden schwanken und daher auch mein Gehalt jeden Monat, sagen wir, zwischen 900 und 1330 Euro. Die letzten 2 Monate habe ich ein mal 1330 und ein mal 1217 Euro verdient, davon wurde mir, was ich wahrscheinlich nicht absetzen kann, jeweils 100 Euro abgezogen, da ich von der Firma einen Roller-Darlehen von 500 Euro erhalten habe, was auf fünf Monate abgezogen wird. Also hätte ich vorletzten und letzten Monat zumindest zum Teil (Fahrtkosten betragen ca. 80 Euro), Unterhalt bezahlen können. Vor 3 Monaten kam die "Befreiung". Ich weiß nun nicht, wann sie sich wieder melden.

Da mehrere Mitarbeiter eingestellt wurden, kann es auch gut sein, dass mein Einkommen auf 1100-1150 runter geht. Ich also ca. 20-70 Euro zahlen müsste.

1.) Wenn ich das nicht melde, ist dass eine unterhaltspflichtverletzung und muss ich, trotz dem Schreiben vom Jugendamt, den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

2.) Macht es Sinn, freiwillig beim Jugendamt vorzusprechen und dies zu melden, obwohl jederzeit dass Gehalt runtergehen kann und ich keinen Einfluß darauf habe?

3.) Wenn ich z.B. 70 Euro zahlen muss und meine Firma die Aufträge entzogen bekommen würde, und ich arbeitslos werden würde, müsste ich die 70 Euro dann weiterzahlen? Ich meine, dann kann man es ja nicht mehr?

4.) Was würdet Ihr in dieser Situation machen? Denke schon Tage darüber nach.

Diesen Monat verdiene ich ca. 1150 Euro Netto, abzgl. der 100 Euro für das Darlehen für den Roller.

Hier noch das Schreiben vom JA:

Ende Mai 2014.

Sehr geehrter Herr X,

Ihre eingegangenen Unterlagen haben wir geprüft. Anhand dieser Unterlagen kommen wir zum Ergebnis, dass Sie derzeit zur Leistung einer Unterhaltszahlung für Ihr Kind nicht in der Lage sind. Demnach werden wir weiterhin die Leistungen nach dem UVG für Ihr Kind erbringen, ohne von Ihnen einen Ersatz zu verlangen. Insoweit entstehen keine Unterhaltsrückstände. Wir erlauben uns aber zu einem späteren Zeitpunkt wiederum eine Prüfung Ihrer Einkünfte vorzunehmen. Wir werden uns sodann wieder bei Ihnen melden und entsprechende Unterlagen anfordern. Mit freundlichen Grüßen.

Bitte um Hilfe. Vielen Dank!

Geld, Finanzen, Gesetz, Jugendamt, Kindesunterhalt, Recht, Schulden, unterhalt
Neues Haus kaufen bevor höherwertiges altes verkauft ist - wie vorfinanzieren ohne Bonität ?

Hallo,

ich bin Eigentümer eines Hauses, das verkauft werden soll. Ich möchte aber bereits jetzt ein anderes Haus erwerben, das nur ca. die Hälfte des Werts des alten Hauses kostet. Ich gehe davon aus, daß eine Bank mir den Kaufpreis vorfinanzieren könnte, wenn ich den zu erwartenden Erlös aus dem Hausverkauf als baldige Auslöse (plus Gebühr für diese Aktion) anbiete.

Ich habe bereits mit einem Bankberater gesprochen, der mir aber sagte, selbst in diesem Fall sei in erster Linie meine Bonität wichtig, die aber kaum vorhanden ist, da ich dafür zu wenig verdiene. Das alte Haus biete keine Sicherheit, da es mir ja frei stünde, es danach doch nicht mehr verkaufen zu wollen.

Doch es handelt sich ja gar nicht um einen Kredit, der mit Bonität abbezahlt werden soll.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß beiden Beteiligten so ein Geschäft nicht möglich sein sollte. Ich kann mir aber vorstellen, daß es möglich ist, daß ich das Recht, das alte Haus nicht zu verkaufen, vertraglich an die Bank abtrete. Ist dem so ? Dann hätte die Bank die benötigte Sicherheit. Das Haus ist ein gepflegtes Reihenhaus in ruhiger Großstadtlage, also problemlos zu verkaufen. Man könnte sich auf einen realistischen Preis einigen, der einem Verkauf nicht im Wege stünde. Ich wohne nicht selbst in diesem Haus, und der Mieter zieht bald aus.

Müßte der Bank dann eine Hypothek eingetragen werden ? Das kostet dann natürlich auch Gebühren. Würde ich evtl. in Kauf nehmen, weil ich das neue Haus sehr gerne kaufen möchte.

Wenn diese Version eines von der Bank überbrückten Haus"tausches" möglich ist, müßte dann die Bank auch die Maklerfunktion übernehmen ?

Ich habe nämlich vor kurzem einen Makler mit dem Verkauf beauftragt - ohne Vertrag, er macht sich in Kürze erst einmal ein Bild davon.

Über sachkundige Auskünfte wäre ich sehr erfreut !

Vielen Dank schon mal...

Finanzen, Hauskauf, Immobilienfinanzierung, Bonität

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