Leider gibt es im Jugendschutzgesetz (Bayern) viel Interpretationsspielraum und deshalb meine Situation:

Ich möchte einen "Muttizettel" für einen 17 jährigen Freund (ich selbst bin 19) ausfüllen (die Eltern sind einverstanden und alles ist geregelt). Ich würde aber auch ganz gerne Alkohol trinken an dem Abend.

Muss im Worst-Case mein Alkoholwert bei 0,0 sein?

Außerdem frage ich mich angenommen der "Muttizettel" gilt dann nichtmehr aufgrund des Alkoholkonsums der Aufsichtsperson. Haftet dann der Inhaber oder die Aufsichtsperson? (wenn ja in welcher Höhe etc.)

Danke schonmal im Voraus.