Hallo liebe Foraner und Fachleute,
ich habe da wieder eine Frage mit der Bitte um sachdienliche Antworten:
Sachlage: Vermietung eines Hauses zu 50 % an Fremdperson. Aus Vereinfachungsgründen werden die Nebenkosten (umlagefähige Kosten) Pauschal mit der Miete monatlich überwiesen (Vereinbarung im Mietvertrag). Nun wird am Ende des Jahre festgestellt, dass die Nebenkostenpauschale die Kosten nicht deckt (weit unter den 50 % der Gesamtnebenkosten liegt). Beispielsweise soll die Kaltmiete bei 500 Euro/Monat liegen und die Nebenkostenpauschale bei 100 Euro/Monat. Am Jahresende wird festgestellt, dass die Nebenkosten nicht wie angenommen bei 2* (12 * 100 + 12 *100) = 2.400 Euro, sondern bei 3.600 Euro liegen. Die Pauschale für die Nebenkosten hätte also bei 150 Euro/Monat liegen sollen.
Frage 1: Vom Mieter ist die o.g. Differenz von 50 Euro/Monat nicht zu holen, da im Mietvertrag ein Pauschalbetrag vereinbart worden ist. Wie kann das Finanzamt an der Differenz/Defizit beteiligt werden ?.
Frage 2: Was muss in die Anlage V rein - 500 Euro (Miete kalt) oder 600 Euro (Miete incl.Nebenkosten) - als Einnahmen aus Vermietung ?.
Frage 3: Können die gesamten Nebenkosten aufgeteilt werden (50 : 50) und dem Finanzamt als Werbungskosten vorgelegt werden ?.
Ich danke Euch für eure sachdienliche Antworten.