Zitat: "Im eigentlichen Insolvenzverfahren verteilt der Treuhänder das pfändbare Vermögen des Schuldners an die Gläubiger. Während der Wohlverhaltensperiode muss der Schuldner sein pfändbares Einkommen an den Treuhänder abtreten. Dieser verteilt das Geld an die Gläubiger."

Mit dem Geld, was er darüber hinaus hat, kann er machen, was er will - auch sparen.

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Siehe hier:

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Hallo, zuerst einmal stimme ich meinen Vorrednern zu: Eine Rentenversicherung hat mit sinnvollem Sparen für Deine Tochter nichts zu tun. Es spricht für Dich, dass Du ihr etwas Gutes tun willst, aber dieser Weg ist Murks. Es gibt wesentlich bessere Sparmöglichkeiten.

Zu Deiner Frage: Wenn Deine Tochter volljährig wird hat sie tatsächlich die Wahl: Sie kann entweder den Vertrag übernehmen oder sie kann sagen "Nein, ich wollte nie, dass das Geld für mich in dieser Versicherung angelegt wird!" Dann bekommt sie die eingezahlten Beiträge zurück. Das ist nicht von einem bestimmten Vertrag abhängig, sondern grundsätzlich so.

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