Muß die "garantierte Kapitalabfindung" einer einmaligen Auszahlung der betrieblichen Rentenversicherung nicht so hoch sein wie die Beiträge die gezahlt wurden?
Muß die garantierte Auszahlung einer Kapitalauszahlrung der betrieblichen Rentenversicherung (Pensionskasse) - also ohne die Überschüsse - nicht mindestens so hoch sein wie die tatsächlich eingezahlten monatlichen Beträge ?
Betriebliche Altersvorsorge