Muß ein Gemeinschaftskonto (Oder-Konto) nach Todesfall des Ehemannes umgeschrieben werden oder kann das Girokonto so weitergeführt werden?
Der Fall: Gemeinsames Girokonto, Ehemann verstorben, Ehefrau Alleinerbin, Kinder haben notariell auf Pflichtteilsanspruch verzichtet bis beide Elternteile verstorben sind.
Muß in diesem Fall ein gemeinsames Girokonto (Oder-Konto) trotzdem auf die Ehefrau umgeschrieben werden? Laut Auskunft der Bank wäre das Gesetz, ich könne das ja im Internet nach lesen... sehr freundlich! Allerdings konnte ich keinen entsprechenden Paragraphen finden. Kennt sich hier jemand aus und kann mir da behilflich sein?
Todesfall,
Gemeinschaftskonto