Das ist ein weit verbreiteter aber dennoch großer Irrtum, dass der Versicherer die Courtage bezahlt. Korrekterweise muss man sagen, dass die Courtage, die der Versicherer dem Makler zukommen lässt, vom Versicherungsnehmer bereits mit der Versicherungsprämie bezahlt wurde. Und schizophrenerweise soll der Versicherer, dem das Geld überhaupt nicht gehört, darüber bestimmen können, an wen die Vermittlungscourtage ausbezahlt wird. Verständlich wenn hier von allen Seiten die Diskussion um die Honorarberatung angestoßen wird.

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In den Allgemeinen Haftpflicht Bedingungen aller Versicherer ist Leihe und Miete vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Lediglich in den Besonderen Bedingungen einiger Versicherer sind sie wieder eingeschlossen. Meist mit einem Selbstbehalt und/oder einem Sublimit (niedrigere Deckungssumme) versehen. In dem Tarif "Vario" der Haftpflichtkasse Darmstadt zum Beispiel lässt sich diese Deckung gegen einen geringen Mehrbeitrag einschließen. Das gilt dann nicht nur für die geliehene - oder besser gemietete - Bohrmaschine aus dem Baumarkt, sondern auch für bewegliche Gegenstände im Hotelzimmer.

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Ich kann mir zwar nur schwer vorstellen, dass gemietete Räumlichkeiten nicht vom Versicherungsschutz einer PHV erfasst sind, gleich ob Mietwohnung oder Ferienhaus. Was weitaus weniger angeboten wird ist die Mitversicherung beweglicher Gegenstände in Hotels und Ferienhäusern. Hierzu kann man eine Exzedentenhaftpflicht abschließen, die den bestehenden Versicherungsschutz ergänzt. Dass es diese allerdings nur für die Zeit des Urlaubs gibt, wage ich zu bezweifeln, da diese sowieso nur ca. 30 EUR im Jahr kostet.

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