Öltankbefüllung nach Abrechnungszeitraum - darf es trotzdem in die vergangene Nebenkostenabrechnung?
Hallo, unser Abrechnungszeitraum der Nebenkosten lag von 01.06.21 - 31.05.22. Der Vermieter hat im 08.2022 den Öltank neu befüllen lassen und will diese Befüllung (derzeit viel höherer Preis!) nun auf diesen bereits vergangenen Abrechnungszeitraum anrechnen, zögert deshalb sogar die Abrechnung hinaus.
Ist das rechtens? Ich denke mir, die Befüllung dient doch dazu über die nächste, anstehende Heizperiode zu kommen, oder?
Freue mich über eine Rückmeldung! :-)
Liebe Grüße
Mietrecht,
Nebenkostenabrechnung