Es soll bald ein Asylantenheim in unmittelbarer Nachbarschaft zu meinem Haus errichtet werden. Es ist zu erwarten, dass ich dadurch für mein vermietetes Haus einen niedrigeren Preis bzw. niedrigere Mieteinnahmen erzielen werde, als an vergleichbaren Orten ohne Asylantenheim. Eine ursprünglich angedachte von der Bürgerversammlung eingebrachte Unterbringung im Industriegebiet lehnte der Gemeinderat trotz überzeugendem Bürgervotums und tausenden Unterschriften gegen das Asylantenheim mitten im Wohngebiet mehrheitlich ab.

Kann ich die Gemeinde bzw. den Staat wegen der Wertminderung auf Schadensersatz verklagen? Schließlich ist mein Recht auf Eigentum im Grundgesetz doch verankert und das vermietete Haus sichert meine Altersversorgung?