Hallo, mein höchster Abschluss ist wirtschaftsfachwirtin. Als ich im letzten Jahr bei einer sehr großen, roten Bank angefangen habe, teilte man mir mit, dass ich einen qualifizierungslehrgang zum ….-Kaufmann absolvieren muss. Soweit ok.
dafur habe ich einen rückzahlungsvereinbarung unterschrieben, welche ich habe anpassen lassen.
es stand drin, dass ich auf eigenen Wunsch zum Lehrgang angemeldet werde, dass habe ich streichen lassen. Außerdem stand drin, dass der Lehrgang keine höhegruppierung begründet. Das habe ich ändern lassen in: eine Überprüfung der eingruppieren begründet.
lange Rede kurzer Sinn. Ich habe den Lehrgang sehr gut abgeschlossen, aber es hat mir einige Unannehmlichkeiten eingebracht, weswegen ich mich weg beworben habe und jetzt auch einen Vertrag woanders erhalte. Ich bin noch in der rückzahlingspflicht…

werde ich zahlen müssen?