Ich war im öffentlichen Dienst 33 Jahre in der selben Schule beschäftigt und habe über den VBL 2 Betriebsrenten - Klassik und Extra laufen gehabt. Nun möchte ich gerne wissen ob die VBL die Versicherungen rückwirkend zur Rentenantragsstellung Mai 2016 der Gesetzlichen Rente (EU-Rente wegen voller Erwerbsminderung) zahlt oder erst ab dem Tag der Antragstellung bei VBL. Da gab es ja ein Urteil Düsseldorfer Richter im März 2018 - gilt das auch für den öffentlichen Dienst weil da von einer Pensionskasse die Rede ist. Ich war nicht verbeamtet. Danke schön für die Antworten
Zahlt derVBL rückwirkend die Betriebsrente zum Datum der Antragstellung der gesetzlichen Rente (RVB) wenn die EU-Rente genehmigt wurde?
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