Ich habe eine Frage zur Buchung bzw. Anrechnung der Umsatzsteuervorauszahlung.
Ich zahle quartalsweise USt. voraus, also immer für 3 Monate nach Ablauf des 4. Monats (Mai für Januar bis März, usw.).
Dadurch kommt es unausweichlich dazu, dass die Vorauszahlung für das IV. Quartal im Folgejahr stattfindet.
Ich buche bisher in Buhl EÜR die Vorauszahlung zum Zeitpunkt, zu dem ich sie überwiesen habe, d.h. also das vierte Quartal im Folgejahr.
Nun schicke ich aber vom EÜR aus auch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung, die den Differenzbetrag aus tatsächlich fälliger und vorausgezahlter USt ermittelt. Da es aber zu der Überschneidung der Jahre kommt, weiß EÜR 2022 aber gar nicht, was ich für IV 2022 bezahlt habe, weil das ja EÜR 2023 weiß. Und EÜR 2022 weiß dafür IV. 2021.
Ist das nun ein Prolem oder kann ich das so weiter laufen lassen? Mir wurde das eben erst bewusst.
Oder korrigiert das Finanzamt den Differenzbetrag automatisch und es kommt ein korrigierter Bescheid?