Eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt/Gemeinde ist in jedem Fall durchzuführen.
Vom Finanzamt erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung beim Gewerbeamt in der Regel automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Der Verkauf kann selbstverständlich sofort losgehen - es müssen nur alle Umsätze im steuerlich relevanten Zeitraum festgehalten werden und im Anschluss eine entsprechende Steuererklärung erfolgen, dann kann nichts anbrennen.
Im Übrigen: Die Mitarbeiter im Finanzamt sind in der Regel sehr freundlich und geben bei Fragen gerne telefonisch Auskunft. ;-)