Hallo, in diesem Haus ist vieles im Argen.Wir wohnen in einem Mietshaus, die unteren Wohnungen haben einen Garten. Im Mietvertrag ist festgehalten, das jeder für seinen Garten verantwortlich ist. Nun sind einige Mieter ausgezogen . neue hinzugekommen... In den hinteren Teilen der Gärten haben sich Müllberge angesammelt, von Stämmen, Ästen, rostigem Müll, Essensreste usw. Nach ca einem Jahr, in dem wir bettelten, das der Unrat weggeschaft werden sollte, hatte der Vermieter schriftlich zugesagt, den Müll entfernen zu lassen. Nun teile er uns mit, das er aus Kostengründen davon Abstand nimmt. Es bleibt also, wie es ist. Die Mieter werden auch nicht zur Rechenschaft gefordert. Nun will der Vermieter , wie im letzten Jahr, Rattengift auslegen! Hier spielen Kinder !! Und wir sollen das Gift auch noch bezahlen!! Wie ist die Rechtslage? Die Ratten sind auch im Haus und im Keller!! ( Aufkleber an den Kellertüren ) Mietminderung?? Antwort wäre sehr nett. MfG
Vermüllte Gärten, Schädlingsbekämpfung
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.