Ich bin derzeit dabei einen Sicherheitenaustausch durch zuführen. Das Restdarlehen soll in das Grundbuch einer weiteren Immobilieeingetragen werden, in deren Grundbuch die Bank bereits eingetragen ist. Fürdiesen Vorgang ist eine Grundschulderhöhung um 16000,- € erfoderlich, diegesamte Grundschuld liegt dann bei 40.000,- €, die Immobilie ist mit ca. 55.000,-€ bewertet worden.
Die Bank hat diesem zugestimmt, verlangt aber eineBearbeitungsgebühr von 750,- €.
Über diesen hohen Betrag bin ich erstaunt!
Diese 750,- € stehen in einer Preisliste, die online nichteinsehbar ist und die ich erst auf Nachfrage erhalten habe. Man verlangt vonmir, zu unterzeichnen, das ich über die Preislisten informiert war und die Bankweigert sich, den Sicherheitenaustausch durch zu führen, wenn ich nicht dieseenorme Gebühr von 750,- € bezahle, um 28.000,- € Kredit in dem weiterenGrundbuch unter zu bringen.
Diese 750,- € stehen, wie ich nun gesehen habe, tatsächlichin der mir zugesanten Preislist, der HASPA. Diese Summe fällt grundsätzlich an,egal ob es sich um einen Sicherheitenaustausch und Objektbewertung von 1 Miohandelt oder eben wie bei mir in Höhe von 28.000,- €!
Soweit ich informiert bin, habe ich ein Anrecht auf eineRechnung mit Aufstellung des Aufwandes, den die Bank hat. Die 750,- € könnennicht auf den Aufwand bezogen sein, wenn diese Gebühr Kredithöhen unabhängigeingefordert wird.
Auf schriftliche Aufforderung mir eine aufwandbezogenRechnung mit Darstellung des Aufwandes der Bank zu senden, erhalte ich lediglichdie Antwort:
"Ihnen steht es selbstverständlich frei entweder denangebotenen Sicherheitentausch mit Erfüllung der Auflagen anzunehmen oder dieDarlehen abzulösen. An den anfallenden Gebühren des Sicherheitentausches hatund wird sich nichts ändern, die Höhe des Vorfälligkeitsentgeltes beivorzeitiger Ablösung der Darlehen wird bei erfolgter Ablösung zum Stichtagermittelt."
Dies bedeutet, ich komme nur zu meinem Recht, wenn ich eineungerechtfertigt hohe Gebühr bezahle.
Was kann ich dagegen tun?