Läuft das als geldwerter Vorteil?

Ja, ist es. Der gwV ist steuerfrei, vorausgesetzt Du hast am vorherigen Standort eine eigene Wohnung und behältst die auch bei.

Du bist auf Dienstreise und zwar die ganzen 6 Monate.

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Steuerliche Geltendmachung einer Projektwohnung

Ich unterhielt mich kürzlich mit einem Kollegen, der wie ich freiberuflich tätig ist und gerade mit einer Steuerprüfung zu tun hat. Die Art unserer Tätigkeit bringt es mit sich, dass wir längere Zeit für einen Kunden arbeiten, der häufig nicht an dem Ort ist, wo wir wohnen, mithin fallen Reise und Übernachtungskosten an.

Da mein Kollege nun keine Lust mehr auf Hotel hatte, hat er sich am seinem Arbeitsort eine Projektwohnung gemietet (= möblierte Einzimmerwohnung mit Kochnische) und jetzt kommt der Steuerprüfer und meint, er sei ja nur vier Tage in der Woche bei seinem Kunden und in der übrigen Zeit könne er die Wohnung ja privat nutzen, deswegen könne die Miete nur anteilig steuerlich geltend gemacht werden.

Ich finde das völlig absurd. Erstens nutzt er diese Wohnung nicht privat, sondern sieht zu, dass er die Wochenende an seinem eigentlichen Wohnort verbringt. Das ist aber vielleicht nicht entscheidend, weil es auf die Möglichkeit ankommt. Aber er hat die Wohnung doch nur deswegen angemietet, weil er dieses auswärtige Projekt hat. Hätte er diesen Auftrag nicht, würde er die Wohnung nicht gemietet haben. Und die allgemeine Mietdauer für Wohnraum wird nun mal in Monaten bemessen und nicht in Tagen. In Tagen bemessene Mietdauern sind in der Regel bei Hotels üblich.

Mit genau derselben Begründung könnte man jedem Angestellten, der mit dem öffentlichen Personennahverkehr zur Arbeit fährt und daher über eine Monatskarte verfügt, sagen: der Monat hat 20 Arbeitstage und insgesamt 30 Tage; du könntest die Monatskarte auch privat nutzen, also erkenne ich nur 2/3 der Kosten an.

Ich finde das absurd. 12 Hotelübernachtungen für 150,- EUR im Monat werden anstandslos anerkannt, bei der Miete von 750,- EUR wird sich dermaßen angestellt.

Ist das jetzt die krampfhafte Suche nach irgendeinem Fehler des steuerpflichtigen oder kommt das FA damit durch?

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Die Aussage des Steuerprüfers ( ein Junger? Gewiss.) ist allerdings an den Haaren herbeigezogen.

Sowohl Deine Argumente, als auch die Sichtweise zu dieser Wohnung analog zu einer für dopp. Haushaltführung eines Arbeitnehmers angemieteten greifen.

Im Fall einer dopp. HHF kann ein AG für den AN eine Wohnung mieten, die Kosten steuerfrei übernehmen und dieselben als BA absetzen. Falls hier ein Betriebsprüfer käme und dies nach Tagen beschränken möchte, würde der von der Firma beauftragte Steuerberater sich möglicherweise einen ziemlich dicken Ast lachen.

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Im Jahr 2005 waren nur 60 % der Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen eines Höchstbetrages steuerlich abziehbar. Dieser Anteil steigt jedes Jahr, in 2012 sind es 74%.

Mit "sonst. Vorsorgeaufwendungen" sind wohl Haftpflichtversicherungen und sowas gemeint? Man kann solche Fragen kaum beantworten, ohne die Zahlen zu sehen. Eines kannst Du als sicher annehmen, elster rechnet nicht falsch. Wäre es so, hättest Du es bereits in der Zeitung gelesen ;-)

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Geh in die Offensive! Stell Dich und Deine ganze Familie vor die Kisten und schiess ein schönes Foto. Anschliessend rahmst Du es mit einem geschmackvollen IKEA-Rahmen für 2.99, bindest eine Schleife drum und schenkst es Deinem Vermieter.

Kannst ja liebe Grüsse dazu schreiben und dass Du das Gefühl hast, seine Fotos werden alle nichts richtiges, weil er ständig neue macht. Deswegen wolltest Du ihm eine Freude machen.

Und das nächste Mal stellst Du eine Finanzfrage.

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Zahlen natürlich, was denn sonst. Der Notdienst konnte vorab nicht wissen, dass ein Zündbrenner kaputt war und hat diese vermutlich auch sonst nicht auf Verdacht einstecken. Ich finde, dass eine vollständige Reparatur bereits am 27.12. eher ein Lob verdient, als denn eine Rechnungskürzung. 2 Tage ohne Heizung und das auch noch an Weihnachten ist ganz sicher unschön, kann aber mal passieren. Man überlebts.

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Schau halt nach was in der Hausordnung steht.

Liest Du dort Sachen wie "das Abstellen von wasauchimmer auf Gemeinschaftsflächen ist nicht erlaubt" müssen Deine Schuhe in die Wohnung.

Steht da nix, kannst Du mit der anderen Mitwohnpartei weiterstreiten.

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In Deiner Darstellung stimmt was nicht. Entweder Du hast ein festes Einkommen von 450€ oder Du arbeitest auf Stundenbasis.

Im ersten Fall kannst Du keinen Lohnausfall haben. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und alle anderen Arbeitnehmerrechte gelten auch für Minijobber.

Würdest Du nur nach den geleisteten Stunden bezahlt, bekommst Du im kranken Monat weniger. "Nachholen", bzw. mehr als 450,00/Monat geht im Folgemonat nicht oder nur, wenn Du voll steuerpflichtig werden willst.

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Nach dem Meldegesetz ist der Erstwohnsitz dort, wo man sich überwiegend aufhält. Unterstellt wird der Ort an dem man arbeitet, bzw. in Deinem Fall studiert.

Das sollte Dich nicht aufhalten einen Versuch zu wagen und der Meldebehörde in Germering Gründe darzulegen, weswegen Dein Erstwohnsitz weiterhin in Köln ist. Ein(e) Verlobte(r) in Köln wäre da sehr hilfreich. Deine Argumente mit der Visumsverlängerung zählen nicht.

Kannst Du die nicht überzeugen und weigerst Dich trotzdem, den Erstwohnsitz umzumelden, wird im Extremfall eine Zwangsummeldung vorgenommen und ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen das Meldegesetz verhängt.

Der Grund für die Gier nach dem Erstwohnsitz ist ein Anteil an der Einkommensteuer des Meldepflichtigen. Da bei Dir als Student diesbezüglich nichts zu holen ist, sehe ich die Sache nicht als aussichtslos an.

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Ein leichter Wasserschaden trocknet durchaus bei normalem Heizen und Lüften. dadurch verschwindet aber nicht der Fleck an Wand oder Decke.

Du schreibst nicht, ob die Ursache des Wasserschadens beseitigt wurde. Diese Ursache löst sich im allgemeinen nicht in Luft auf.

In jedem Fall sollst Du Deinen Vermieter informieren. Du hast sowohl auf Ursachenbeseitigung, als auch auf professionelles Streichen des Schadens Anspruch.

Falls Du nicht Mieter, sondern Eigentümer bist, ersetze das Wort "Vermieter" durch "Hausverwaltung". Am Rest-Text ändert sich nix.

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