Musst Du bei einem 30.000 Euro-Wagen 100,00 zuzahlen, versteuerst Du mtl. sowohl für 1%, als auch für 0,03% 200,00 Euro anstatt 300,00.

Vom Netto werden Dir dann jeweils diese Beträge + 100,00 Zuzahlung abgezogen. Die Zuzahlung muss bei den Abzügen ausgewiesen werden, ansonsten wird sie nicht als solche anerkannt.

In keinem Fall wird eine vorherige Bruttolohnkürzung als Zuzahlung angesehen. Hier läge Dein AG - falls so argumentiert wird - im Steuer- und Sozialversicherungsbetrugsbereich.

Weder einen Sozialversicherungsprüfer, noch den vom Finanzamt würden evtl. Bruttolohnkürzungen interessieren. Sie würden lediglich eine um 100,00/Monat zu niedrige KFZ-Versteuerung feststellen und nachversteuern, bzw. -verbeitragen.

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Läuft das als geldwerter Vorteil?

Ja, ist es. Der gwV ist steuerfrei, vorausgesetzt Du hast am vorherigen Standort eine eigene Wohnung und behältst die auch bei.

Du bist auf Dienstreise und zwar die ganzen 6 Monate.

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Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, der Sicherung und zur Erhaltung der Einnahmen (§ 9 I EStG).

Der erhöhte Fahrpreis passt in keine dieser Kategorien und dürfte sich finanziell sowieso in engen Grenzen gehalten haben - falls Du wirklich ein gültiges Monatsticket hattest. Mein Beförderer nimmt in solchen Fällen 5 Euro Verwaltungsgebühr, der Rest der Strafe wird erlassen. Natürlich nur dann, wenn man das Monatsticket nachträglich vorzeigen kann.

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Steuerliche Geltendmachung einer Projektwohnung

Ich unterhielt mich kürzlich mit einem Kollegen, der wie ich freiberuflich tätig ist und gerade mit einer Steuerprüfung zu tun hat. Die Art unserer Tätigkeit bringt es mit sich, dass wir längere Zeit für einen Kunden arbeiten, der häufig nicht an dem Ort ist, wo wir wohnen, mithin fallen Reise und Übernachtungskosten an.

Da mein Kollege nun keine Lust mehr auf Hotel hatte, hat er sich am seinem Arbeitsort eine Projektwohnung gemietet (= möblierte Einzimmerwohnung mit Kochnische) und jetzt kommt der Steuerprüfer und meint, er sei ja nur vier Tage in der Woche bei seinem Kunden und in der übrigen Zeit könne er die Wohnung ja privat nutzen, deswegen könne die Miete nur anteilig steuerlich geltend gemacht werden.

Ich finde das völlig absurd. Erstens nutzt er diese Wohnung nicht privat, sondern sieht zu, dass er die Wochenende an seinem eigentlichen Wohnort verbringt. Das ist aber vielleicht nicht entscheidend, weil es auf die Möglichkeit ankommt. Aber er hat die Wohnung doch nur deswegen angemietet, weil er dieses auswärtige Projekt hat. Hätte er diesen Auftrag nicht, würde er die Wohnung nicht gemietet haben. Und die allgemeine Mietdauer für Wohnraum wird nun mal in Monaten bemessen und nicht in Tagen. In Tagen bemessene Mietdauern sind in der Regel bei Hotels üblich.

Mit genau derselben Begründung könnte man jedem Angestellten, der mit dem öffentlichen Personennahverkehr zur Arbeit fährt und daher über eine Monatskarte verfügt, sagen: der Monat hat 20 Arbeitstage und insgesamt 30 Tage; du könntest die Monatskarte auch privat nutzen, also erkenne ich nur 2/3 der Kosten an.

Ich finde das absurd. 12 Hotelübernachtungen für 150,- EUR im Monat werden anstandslos anerkannt, bei der Miete von 750,- EUR wird sich dermaßen angestellt.

Ist das jetzt die krampfhafte Suche nach irgendeinem Fehler des steuerpflichtigen oder kommt das FA damit durch?

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Die Aussage des Steuerprüfers ( ein Junger? Gewiss.) ist allerdings an den Haaren herbeigezogen.

Sowohl Deine Argumente, als auch die Sichtweise zu dieser Wohnung analog zu einer für dopp. Haushaltführung eines Arbeitnehmers angemieteten greifen.

Im Fall einer dopp. HHF kann ein AG für den AN eine Wohnung mieten, die Kosten steuerfrei übernehmen und dieselben als BA absetzen. Falls hier ein Betriebsprüfer käme und dies nach Tagen beschränken möchte, würde der von der Firma beauftragte Steuerberater sich möglicherweise einen ziemlich dicken Ast lachen.

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Für volle Kalendermonate, in denen die Nutzung nachweislich nicht möglich war, kann die Versteuerung des gwV ausgesetzt werden.

Nachweislich heisst auch, dass auch ausgeschlossen werden muss, dass Familienangehörige und/oder irgendwer aus Deinem Privatumfeld den Wagen während der Abwesenheit nutzen könnte. Das heisst, Auto beim AG abliefern.

Auch nur 1 Tag Nutzung im Monat befreit Dich nicht von der 1%-Regel.

Ich weiss, dass es stimmt, was ich sage. Zum Suchen des § hab ich jetzt keine Lust.

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Im Jahr 2005 waren nur 60 % der Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen eines Höchstbetrages steuerlich abziehbar. Dieser Anteil steigt jedes Jahr, in 2012 sind es 74%.

Mit "sonst. Vorsorgeaufwendungen" sind wohl Haftpflichtversicherungen und sowas gemeint? Man kann solche Fragen kaum beantworten, ohne die Zahlen zu sehen. Eines kannst Du als sicher annehmen, elster rechnet nicht falsch. Wäre es so, hättest Du es bereits in der Zeitung gelesen ;-)

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Geh in die Offensive! Stell Dich und Deine ganze Familie vor die Kisten und schiess ein schönes Foto. Anschliessend rahmst Du es mit einem geschmackvollen IKEA-Rahmen für 2.99, bindest eine Schleife drum und schenkst es Deinem Vermieter.

Kannst ja liebe Grüsse dazu schreiben und dass Du das Gefühl hast, seine Fotos werden alle nichts richtiges, weil er ständig neue macht. Deswegen wolltest Du ihm eine Freude machen.

Und das nächste Mal stellst Du eine Finanzfrage.

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Zahlen natürlich, was denn sonst. Der Notdienst konnte vorab nicht wissen, dass ein Zündbrenner kaputt war und hat diese vermutlich auch sonst nicht auf Verdacht einstecken. Ich finde, dass eine vollständige Reparatur bereits am 27.12. eher ein Lob verdient, als denn eine Rechnungskürzung. 2 Tage ohne Heizung und das auch noch an Weihnachten ist ganz sicher unschön, kann aber mal passieren. Man überlebts.

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Kilometerpauschale Google Maps

Hallo, ich mache nun seit etwa 10 Jahren meine Steuererklärung mit immer den gleichen Kilometerangaben, da ich GDB 50% G habe kann ich ja die Hin und Rückfahrt ansetzen. Das war bisher auch kein Thema. In 2003 kam mal eine Nachfrage, weil ich die weitere Strecke fahre (brauche aber rund 15 bis 20 min. weniger Zeit) da habe ich der Sachbearbeiterin einen Ausdruck der Route von Google Maps vorbeigebracht und sie hat es auch akzeptiert. Wieso auch nicht, ist ja alles korrekt gewesen. Das war dann alle 3-4 Jahre mal wieder ein Thema, also habe ich dann wieder einen Ausdruck der Route ins Finanzamt gebracht, dann wurde wieder alles ganz normal akzeptiert. Ich hätte wohl auch nicht aufgemuckt, wenn ich die kürzeste Strecke hätte abrechnen müssen. Das war aber wie gesagt kein Thema. Dann musste ich zeitweise wegen meiner neuen Hüfte etc. gefahren werden. Das hat mein Mann dann gemacht, die FA Beamtin hat uns dann auch noch empfohlen die Leerfahrten mit anzugeben. Das war auch gut so, ich bin ja fast nur noch für Benzin zur Arbeit gefahren. Im Jahr 2010 kam dann eine neue Sachbearbeiterin, die akzeptierte dann weder die Leerfahrten (obwohl vom Arzt und Versorgungsamt bescheinigt) noch die weitere Strecke. Gut, man ärgert sich, nimmt es aber dann doch hin. Leider habe ich den Fehler gemacht und einen Widerspruch eingelegt. Darauf kam jetzt aus heiterem Himmel eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung - weil ich immer zu lange Strecken angegeben hätte! Wieso hat die vorherige Sachbearbeiterin denn nie gesagt, dass ich die kürzeste Strecke fahren muss? Ha tirgendjemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wenn ja, kann man sich denn überhaupt gegen so eine ungerechte Anzeige wehren? Ich habe jetzt gelesen, dass die Finanzbehörden bis zu 10 Jahre rückwirkend die ihrer Meinung nach zu vielen Kilometer wieder zu berechnen und dann das doppelte draufzutun als Strafe! Ich verstehe so etwas nicht, ich dachte immer man kann seinen Sachbearbeitern trauen, und wenn was nicht passt, streichen die das. Bloß weil ich die Bearbeiterin mit einem Widerspruch geärgert habe, kann diese doch nun nicht einfach mal behaupten, dass ich die ganzen Jahre betrogen habe. Kann mir irgendwer einen Rat geben?

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Vorausgesetzt die Geschichte hat sich genauso abgespielt wie beschrieben, gammoncrack hat bereits den Auszug genannt. ich liefere Dir noch den §:

§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG

Ich rate Dir, Deine Schilderung niederzuschreiben (aber bitte mit Absätzen. Es erleichtert das Lesen ungemein) und an den Vorgesetzten Deiner Bearbeiterin mit der Bitte um einen Termin zur Besprechung zu schicken. Das Schreiben muss Deine Steuernummer, Datum und Aktenzeichen der Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung und Deine Telefonnummer enthalten. Lasse bitte Vermutungen, die Bearbeiterin wurde durch den Widerspruch geärgert, weg.

Den Namen des Vorgesetzten erfährst Du durch einen einfachen Anruf bei der Vermittlung des Finanzamts.

Besser wäre natürlich, ein Steuerberater würde sich der Sache annehmen. Offenbar ist keiner vorhanden.

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Schau halt nach was in der Hausordnung steht.

Liest Du dort Sachen wie "das Abstellen von wasauchimmer auf Gemeinschaftsflächen ist nicht erlaubt" müssen Deine Schuhe in die Wohnung.

Steht da nix, kannst Du mit der anderen Mitwohnpartei weiterstreiten.

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In Deiner Darstellung stimmt was nicht. Entweder Du hast ein festes Einkommen von 450€ oder Du arbeitest auf Stundenbasis.

Im ersten Fall kannst Du keinen Lohnausfall haben. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und alle anderen Arbeitnehmerrechte gelten auch für Minijobber.

Würdest Du nur nach den geleisteten Stunden bezahlt, bekommst Du im kranken Monat weniger. "Nachholen", bzw. mehr als 450,00/Monat geht im Folgemonat nicht oder nur, wenn Du voll steuerpflichtig werden willst.

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Nach dem Meldegesetz ist der Erstwohnsitz dort, wo man sich überwiegend aufhält. Unterstellt wird der Ort an dem man arbeitet, bzw. in Deinem Fall studiert.

Das sollte Dich nicht aufhalten einen Versuch zu wagen und der Meldebehörde in Germering Gründe darzulegen, weswegen Dein Erstwohnsitz weiterhin in Köln ist. Ein(e) Verlobte(r) in Köln wäre da sehr hilfreich. Deine Argumente mit der Visumsverlängerung zählen nicht.

Kannst Du die nicht überzeugen und weigerst Dich trotzdem, den Erstwohnsitz umzumelden, wird im Extremfall eine Zwangsummeldung vorgenommen und ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen das Meldegesetz verhängt.

Der Grund für die Gier nach dem Erstwohnsitz ist ein Anteil an der Einkommensteuer des Meldepflichtigen. Da bei Dir als Student diesbezüglich nichts zu holen ist, sehe ich die Sache nicht als aussichtslos an.

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Das wird Dir pauschal keiner beantworten können. Es hängt vom Arbeitgeber, bzw. der Einrichtung ab.

Manche Städte zahlen z. B. Fahrtkostenzuschüsse, manche nicht. Du wirst schon bei dem für Dich interessanten Arbeitgeber selber fragen müssen.

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Du kannst erstmal freundlich Abhilfe verlangen und zwar vom Vermieter. In der Zwischenzeit empfehle ich Ohropax.

Wenn Du natürlich unbedingt ein schlechtes Verhältnis zu Deinem Vermieter brauchst, dann droh sofort mit Mietminderung.

So geht das nämlich mit Mietminderung. Erst androhen, Frist setzen und nur wenn daraufhin nichts passiert, durchführen.

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Ein leichter Wasserschaden trocknet durchaus bei normalem Heizen und Lüften. dadurch verschwindet aber nicht der Fleck an Wand oder Decke.

Du schreibst nicht, ob die Ursache des Wasserschadens beseitigt wurde. Diese Ursache löst sich im allgemeinen nicht in Luft auf.

In jedem Fall sollst Du Deinen Vermieter informieren. Du hast sowohl auf Ursachenbeseitigung, als auch auf professionelles Streichen des Schadens Anspruch.

Falls Du nicht Mieter, sondern Eigentümer bist, ersetze das Wort "Vermieter" durch "Hausverwaltung". Am Rest-Text ändert sich nix.

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