Läuft das als geldwerter Vorteil?
Ja, ist es. Der gwV ist steuerfrei, vorausgesetzt Du hast am vorherigen Standort eine eigene Wohnung und behältst die auch bei.
Du bist auf Dienstreise und zwar die ganzen 6 Monate.
Läuft das als geldwerter Vorteil?
Ja, ist es. Der gwV ist steuerfrei, vorausgesetzt Du hast am vorherigen Standort eine eigene Wohnung und behältst die auch bei.
Du bist auf Dienstreise und zwar die ganzen 6 Monate.
Die Aussage des Steuerprüfers ( ein Junger? Gewiss.) ist allerdings an den Haaren herbeigezogen.
Sowohl Deine Argumente, als auch die Sichtweise zu dieser Wohnung analog zu einer für dopp. Haushaltführung eines Arbeitnehmers angemieteten greifen.
Im Fall einer dopp. HHF kann ein AG für den AN eine Wohnung mieten, die Kosten steuerfrei übernehmen und dieselben als BA absetzen. Falls hier ein Betriebsprüfer käme und dies nach Tagen beschränken möchte, würde der von der Firma beauftragte Steuerberater sich möglicherweise einen ziemlich dicken Ast lachen.
Im Jahr 2005 waren nur 60 % der Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen eines Höchstbetrages steuerlich abziehbar. Dieser Anteil steigt jedes Jahr, in 2012 sind es 74%.
Mit "sonst. Vorsorgeaufwendungen" sind wohl Haftpflichtversicherungen und sowas gemeint? Man kann solche Fragen kaum beantworten, ohne die Zahlen zu sehen. Eines kannst Du als sicher annehmen, elster rechnet nicht falsch. Wäre es so, hättest Du es bereits in der Zeitung gelesen ;-)
Geh in die Offensive! Stell Dich und Deine ganze Familie vor die Kisten und schiess ein schönes Foto. Anschliessend rahmst Du es mit einem geschmackvollen IKEA-Rahmen für 2.99, bindest eine Schleife drum und schenkst es Deinem Vermieter.
Kannst ja liebe Grüsse dazu schreiben und dass Du das Gefühl hast, seine Fotos werden alle nichts richtiges, weil er ständig neue macht. Deswegen wolltest Du ihm eine Freude machen.
Und das nächste Mal stellst Du eine Finanzfrage.
Zahlen natürlich, was denn sonst. Der Notdienst konnte vorab nicht wissen, dass ein Zündbrenner kaputt war und hat diese vermutlich auch sonst nicht auf Verdacht einstecken. Ich finde, dass eine vollständige Reparatur bereits am 27.12. eher ein Lob verdient, als denn eine Rechnungskürzung. 2 Tage ohne Heizung und das auch noch an Weihnachten ist ganz sicher unschön, kann aber mal passieren. Man überlebts.
Schau halt nach was in der Hausordnung steht.
Liest Du dort Sachen wie "das Abstellen von wasauchimmer auf Gemeinschaftsflächen ist nicht erlaubt" müssen Deine Schuhe in die Wohnung.
Steht da nix, kannst Du mit der anderen Mitwohnpartei weiterstreiten.
In Deiner Darstellung stimmt was nicht. Entweder Du hast ein festes Einkommen von 450€ oder Du arbeitest auf Stundenbasis.
Im ersten Fall kannst Du keinen Lohnausfall haben. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und alle anderen Arbeitnehmerrechte gelten auch für Minijobber.
Würdest Du nur nach den geleisteten Stunden bezahlt, bekommst Du im kranken Monat weniger. "Nachholen", bzw. mehr als 450,00/Monat geht im Folgemonat nicht oder nur, wenn Du voll steuerpflichtig werden willst.
Nach dem Meldegesetz ist der Erstwohnsitz dort, wo man sich überwiegend aufhält. Unterstellt wird der Ort an dem man arbeitet, bzw. in Deinem Fall studiert.
Das sollte Dich nicht aufhalten einen Versuch zu wagen und der Meldebehörde in Germering Gründe darzulegen, weswegen Dein Erstwohnsitz weiterhin in Köln ist. Ein(e) Verlobte(r) in Köln wäre da sehr hilfreich. Deine Argumente mit der Visumsverlängerung zählen nicht.
Kannst Du die nicht überzeugen und weigerst Dich trotzdem, den Erstwohnsitz umzumelden, wird im Extremfall eine Zwangsummeldung vorgenommen und ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen das Meldegesetz verhängt.
Der Grund für die Gier nach dem Erstwohnsitz ist ein Anteil an der Einkommensteuer des Meldepflichtigen. Da bei Dir als Student diesbezüglich nichts zu holen ist, sehe ich die Sache nicht als aussichtslos an.
Ein leichter Wasserschaden trocknet durchaus bei normalem Heizen und Lüften. dadurch verschwindet aber nicht der Fleck an Wand oder Decke.
Du schreibst nicht, ob die Ursache des Wasserschadens beseitigt wurde. Diese Ursache löst sich im allgemeinen nicht in Luft auf.
In jedem Fall sollst Du Deinen Vermieter informieren. Du hast sowohl auf Ursachenbeseitigung, als auch auf professionelles Streichen des Schadens Anspruch.
Falls Du nicht Mieter, sondern Eigentümer bist, ersetze das Wort "Vermieter" durch "Hausverwaltung". Am Rest-Text ändert sich nix.